Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage: Ich bekomme mein Kind vorrauss. 04.08.05 und bin seit 23.06.05 offiziell im Mutterschutz. Jedoch wurde mir vom Arzt ein indiv. Beschäftigungsverbot bescheinigt. Mein AG hat auch für April und Mai das volle Gehalt gezahlt. Im Juni allerdings nicht mehr. Da sind es nur noch 3Tage Gehalt und bis zum 22.06.05 ist die Position Urlaubsabgeltung aufgeführt. Kann mein AG einfach Urlaub abrechnen, obwohl ich ihn garnicht genommen habe? Ich dachte den kann ich nehmen wenn z.B. der MuSchu vorbei ist, und bevor ich in Erziehungszeit gehe oder ich lasse mir ihn dann auszahlen...aber einfach gegen das laufende Gehalt aufrechnen finde ich komisch. Falls mein AG das nicht darf, wo gibt es denn hierzu einen Paragraphen bzw. Richtlinien. Danke und viele Grüsse Nati
Mitglied inaktiv - 04.07.2005, 14:07