Habe in einer Zeitschrift gelesen, daß Weihnachtsgeld und auch Urlaubsgeld in Elternzeit gezahlt werden muß vom AG, da es sich hier um Sonderzahlungen handelt. Weil man nicht schlechter gestellt werden darf als ein Arbeitnehmer. (sofern alle AN diese Bezüge erhalten haben)Laut Tarif- und Arbeitsvertrag ist keine Regelung vorhanden.
Mitglied inaktiv - 07.12.2003, 22:36