Ich stehe noch in Arbeit, mit befristeten Arbeitsvertrag bis 04/ 05,
habe aber im Okt./ 04 Entbindungstermin.
Die Frage: Habe ich trotzdem Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub für 04?
Mit freundlichen Grüßen
mutti sylli
Mitglied inaktiv - 09.03.2004, 17:23
Antwort auf:
Urlaub
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.03.2004
Antwort auf:
Urlaub
Während der 6+8 bzw. 6+12 Wochen Mutterschutz sammelst du Urlaubsanspruch an. Wenn das bis Ende 2004 reicht (z.B. Entbindungstermin Ende Oktober), hast du den vollen Anspruch des Jahres. Bei z.B. ENtbindungstermin ANfang Oktober und 8 Wochen Mutterschutz danach, ist dieser vor Jahresende vorbei. Falls du direkt in Elternzeit gehst, hast du also für die letzten Wochen des Jahres keinen urlaubsanspruch. Wenn du wieder arbeiten gehst, schon.
Mitglied inaktiv - 10.03.2004, 08:10