Hallo, Ich bin seit 27.02.17 wieder zurück aus der Elternzeit und in meinem alten Job tätig...Teilzeit. .. Nun meine Frage...Habe ich für den Monat Februar noch Urlaubsanspruch,weil es ja ein angefangener Monat ist...oder muss ich die Monate Januar und Februar abziehen...Habe 20 Tage Jahresurlaub... Vielen Dank Lea
von lealeon2006 am 18.04.2017, 20:48