noch eine frage, ich hatte mir in der ss 17 tage ungenommenen urlaub notiert. kann sein dass ich damals nur bit et gerechnet habe weil ich noch nicht wusste dass anspruch bis ende muschu besteht. hab ich recht auf einsicht meiner unterlagen der firma? also dass ich die tageserfassungsbögen ansehen darf. da steht jeder tag mit umsatz und ob ich im urlaub oder anwesend war drin mit meiner unterschrift und der unserer rezeptionistin. ich hatte mir jeden monat eine kopie davon gemacht aber leider finde ich 2 monatsblätter nicht. so weiss ich nicht sicher ob es die 17 tage sind oder villeicht doch mehr. danke sehr. lg yvonne
von yvonne... am 30.05.2015, 19:47