Liebe Frau Bader, ich habe noch mal eine Frage, ist es rechtens, wenn der Arbeitgeber Resturlaub aus einer Vollzeitbeschäftigung vor dem Mutterschutz herunterrechnet, wenn man im 3. Elternjahr Teilzeit an 4 Arbeitstagen arbeitet? Also z. B. 13 Tage Resturlaub aus Vollzeit werden dann nur noch 11 Tage wegen der Teilzeit sein???? Danke Eva
von EvaMaria1977 am 16.02.2014, 22:09