Hallo Frau Bader,
ich habe 2 Fragen:
1.)wenn Geburtsternmin Anfang des Jahres ist, steht einem dann trotzdem der gesamte Jahresurlaub zu oder nur anteilig?
2.) wie wird denn das Elterngeld berechnet, wenn man aufgrund des ersten Kindes öfters kindkrank war und sich dadurch das Nettogehalt gekürzt hat? wird dann trotzdem das volle Nettogehalt zur Kalkulation genommen, oder das reduziert + den Anteil der von der Krankenkasse nachträglich bezalht wird?
Vielen Dank
von
susususu
am 03.07.2012, 12:18
Antwort auf:
Urlaub
Hallo,
1. Nein, nur bis einschließlich für den Monat, in dem der Mutterschutz endet
2. Es wird gekürzt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.07.2012
Antwort auf:
Urlaub
Zu 1: Der Urlaub des Vorjahres steht einem komplett zu. Zudem auch noch anteilig Urlaub aus dem Jahr der Geburt, und zwar bis zum Ende des Mutterschutzes.
Zu2: Wenn Du Krankengeld bezogen hast, welches icht schwangerschaftsbedingt war (was bei Betreuung kranker Kinder ja der Fall ist) so wird dieses Geld NICHT mit angerechnet. Es wird das reduzierte Nettogehalt zur Berechnung herangezogen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 03.07.2012, 13:44