Hallo Frau Bader,
ich wüsche ihnen ein gesundes neues Jahr.
Nun zu meiner Frage:
Theoretisch habe ich aus dem Jahr 2006 noch 9 Tage Resturlaub (Gesamturlaubsanspruch 26 Tage).
Mein Sohn wurde am 30.11.2006 geboren, damit Mutterschutz bis 25.01.07.
Bis 31.12.07 war ich im Erziehungsurlaub, seit heute geh ich wieder arbeiten.
Es müsste also §17 BEEG greifen oder wie ist das mit dem laufenden/nächsten Urlaubsjahr zu verstehen? Ist in diesem Fall das laufende 2006 gewesen und das nächste 2007 oder zählt das ab da wo ich wieder da bin, d.h. das laufende ist 2008 und das nächste 2009?
Kann ich den Resturlaub jetzt 2008 nehmen?
Und steht mir für Januar 2007 (Mutterschutz) auch noch Urlaub zu?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Sylke
Mitglied inaktiv - 02.01.2008, 15:24
Antwort auf:
Urlaub
Hallo,
Sie haben bis einschließlich dem Monat vollen Urlaubsanspruch, in dem der Mutterschutz endet. Bzgl. § 17 BEEG stellt sich nicht die Frage, wann der Urlaub entstanden ist, sondern wann die EZ endet. In dem Jahr und dem Folgejahr kann man den aufgehobenen Urlaub nehmen.Also 08 und 09.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.01.2008
Antwort auf:
Urlaub
Auch wenn ich nicht Frau Bader bin,
ich finde die Antworten relativ einfach:
dein Arbeitsbeginn ist 2008, also kannst Du in 2008 und 2009 den Urlaub nemhmen. Nimm ihn in 2008, dann gibt es keine Mißverständnisse :-)
Und nur für jeden VOLLEN Monat EZ kann der AG den Urlaub kürzen, also steht Dir auch für Jan/07 Urlaub voll zu.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 02.01.2008, 15:45