Guten Tag, ich bin seit der 10 SSW mit Beschäftigungsverbot zu Hause. Mein Mutterschutz beginnt am 15. Dezember. Bevor ich schwanger wurde hatte ich bereits einen Urlaubsantrag unterschrieben. Mein AG verweigert mir nun das vertraglich vereinbarte Urlaubsgeld, weil mir durch das BV gar kein Urlaub zustehen würde und er somit auch kein UG zahlen müsste. Nun weiß ich ausserdem, dass ich nach meinem Erziehungsurlaub nicht mehr dort arbeiten werde, da das Geschäft bereits nächstes Jahr im Mai anderweitig verpachtet wird. Was passiert nun mit meinem Urlaub und ist das überhaupt richtig, dass während des BV gar keinen Anspruch auf Urlaub habe?
Mitglied inaktiv - 25.08.2005, 20:48