Frage: Urlaub

Hallo Ich habe 30 Tage Urlaub im Jahr und bin am 1.3. nach der Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten. Sprich für 2005 25 Tage. Ab dem 27.11. bin ich in Mutterschutz, ET 9.1.06. Dann habe ich ja für Januar und Februar noch einmal 5 Tage Urlaubsanspruch, macht somit 30. Leider kann ich erst mal keinen Urlaub nehmen. Neues Programm, Auszubildende anlernen... Habe ich ein Recht wenigstens die 25 Tage für dieses Jahr noch vor dem Mutterschutz zu nehmen? Wäre mir sehr recht. Wenn nicht, kann ich nach dem Mutterschutz direkt die 25 oder 30 Tage Urlaub nehmen und erst dann in Elternzeit gehen? Muß der AG das bewilligen? Hätte ich dann für die 6 Wochen die ich Urlaub nehmen auch wieder Urlaubsanspruch, sprich bei 30 Tagen ja ca 3 Tage Urlaub? Endet meine Elternzeit dann (bei Terminbaby) nicht am 9.1.09 sonder erst Ende Februar 09? Liebe Grüße und vielen Dank Tanja

Mitglied inaktiv - 24.07.2005, 16:49



Antwort auf: Urlaub

Hallo, 1. Der EU endet spätestens am 3. Geb. 2. Den Urlaub kann man vor dem Mutterschutz, nach dem Mutterschutz oder nach dem EU nehmen Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.07.2005



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