Hallo, ich bin vom 30.11. bis 10.01. krank geschrieben gewesen und habe seit dem 11.1 bis zu Beginn Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot. Mein alter Resturlaub für das Jahr 2004 betrug 5 Tage und für das Jahr 2005 habe ich ja Anspruch bis 8 Wochen nach der Geburt (also bis Ende September). Geburtstermin:22.7.05
Meine Frage, bleibt der alte Urlaub von 2004 bestehen oder nicht.
Mitglied inaktiv - 12.04.2005, 12:13
Antwort auf:
Urlaub
Hallo,
ja, kann bis zu dem Jahr nach dem Ende des EU genommen werden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.04.2005
Antwort auf:
Urlaub
Hallo Renkat,
was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag? Wenn da steht Urlaubsjahr ist Kalenderjahr, dann ist Dir der Urlaub von 2004 verfallen. Manche Firmen sind aber so kollegial und erlauben ihren Mitarbeitern den alten Urlaub bis März des kommenden Jahres abzufeiern. Demzufolge wäre Dein Urlaub also auch verfallen.
Mein Tipp für Dich: frag doch einfach mal in der Personalabteilung nach.
Sonnige Grüße,
Federwölkchen
Mitglied inaktiv - 12.04.2005, 12:43
Antwort auf:
Urlaub
Natürlich kannst du den Resturlaub von 2004 noch 2005 nehmen, er verfällt nicht, so stehts auch im Bundeserziehungsgesetz !!!
Mitglied inaktiv - 12.04.2005, 20:09