Urlaub zwischen Mutterschutz u. Elternzeit: Verrechnung mit Mutterschaftsgeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaub zwischen Mutterschutz u. Elternzeit: Verrechnung mit Mutterschaftsgeld?

Sehr geehrte Frau Bader, Ich möchte einen Resturlaub von 7 Tagen gleich nach dem Mutterschutz anhängen, also quasi zwischen Mutterschutz u. Elternzeitbeginn. Erreiche ich damit, dass die Elternzeit und damit das Elterngeld später (also nach den 7 Urlaubstagen) startet und nicht mit dem Mutterschaftsgeld (zwei Monaten nach der Geburt ) verrechnet wird? Ausser, dass ich 7 Tage weder Mutterschaftsgeld noch Elterngeld erhalte, welchen Nachteil haben die 7 Tage Urlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit auf das Elterngeld/die Elternzeit? Vielen Danke für Ihre Hilfe

von Anniesa am 11.07.2011, 15:24



Antwort auf: Urlaub zwischen Mutterschutz u. Elternzeit: Verrechnung mit Mutterschaftsgeld?

Hallo, das ist keine gute Idee, denn Sie bekommen dann ja ind er Zeit kein EG (wird mit dem Lohn verrechnet). Da man aber nur bis zum 12 Lebensmonat (bzw 14) EG bekommt, verschenken Sie das EG für die genannte Zeit Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.07.2011



Antwort auf: Urlaub zwischen Mutterschutz u. Elternzeit: Verrechnung mit Mutterschaftsgeld?

Hallo Dann wird das Elterngeld mit dem Urlaubsgeld verrechnet ( ist ja auch Einkommen ) soweit ich weiß. Bezugszeitraum ist immer bis zum 1. Geburtstag des Kindes, ausser bei Alleinerziehenden, da dann 14 Monate ab Geburt. Nehm doch Deinen Urlaub nach dem Elterngeld, so wird nichts irgendwo verrechnet. Eine Freundin hat das so gemacht, die Firma hat dann den Urlaub in der Elternzeit ausgezahlt.

Mitglied inaktiv - 11.07.2011, 17:51



Antwort auf: Urlaub zwischen Mutterschutz u. Elternzeit: Verrechnung mit Mutterschaftsgeld?

Nein, Du erreichst nicht dass Dein Elterngeld später startet. Mal abgesehn davon dass man Elterngeld nur für Lebensmonate beantragen kann, wird der Mutter die Zeit, welche sie NACH der Geburt in MuSchu war als mögliche Elterngeldzeit abgezogen. Die Elternzeit kannst Du erst danach anfangen, soweit ich informiert bin zählen die MuSchu Wochen aber dazu, und werden von der Gesamtzeit abgezogen. Nachteile? Du kannst in der Zeit die Kündigung bekommen - z.B.! Die Frage ist, warum Du die 7 Tage Urlaub nicht direkt im Anschluss an die Elternzeit nimmst. Das wäre auf jeden Fall eleganter. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 11.07.2011, 17:52



Antwort auf: Urlaub zwischen Mutterschutz u. Elternzeit: Verrechnung mit Mutterschaftsgeld?

Und Elternzeit verschenkst du auch! § 16 Absatz 1 BEEG: "Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub, werden die Zeit der Mutterschutzfrist (...) des Erholungsurlaubs auf den Zweijahreszeitraum angerechnet." Gruß Sabine

von SumSum076 am 12.07.2011, 10:01



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