Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bgzl. Urlaubstage..... Stehen mir nur die Urlaubstage bis zu Beginn der Mutterschutzfrist zu ( also 6 Wochen vorher ), oder bis zum errechnetem Entbindungstermin, oder die 8 Wochen hinterher auch.......? Ist das bei "normal"abreitern und bei Beamten gleich ??? Vielen lieben Dank MfG