Sehr geehrte Frau Bader, seit gestern habe ich ein Teilzeitbeschäftigungsverbot. Anstatt wie bisher 8 Stunden arbeite ich nun nur noch 4 Stunden pro Tag. Nun soll ich aber vor meinem Mutterschutz noch Urlaub nehmen. Muss dann pro Arbeitstag ein ganzer Urlaubstag gerechnet werden oder nur ein halber? Danke und viele Grüße Jenna
von Jenna0302 am 02.10.2013, 11:36