Guten Tag,
Ich habe eine Frage zur Berechnung meines Urlaubs vor dem Mutterschutz.
Mein Entbindungstermin ist vermutlich der 15.02.2020, somit müsste der Mutterschutz am 04.01.2020 beginnen.
Nach dem Mutterschutz nach der Geburt werde ich in Elternzeit gehen und vermutlich werde ich danach dort nicht mehr arbeiten (ich gehe davon aus, dass der Betrieb in der Zwischenzeit schließen wird.)
Ist es richtig, dass ich dann noch für die Zeit bis Mitte April Urlaubsanspruch erwerbe?
Kann ich diesen dann vor meinem Mutterschutz nehmen? Zumindest die drei Tage, die im Jahr 2020 liegen?
Aufgrund der Unsicherheit, wie lange der Betrieb noch besteht, würde ich lieber meinen Urlaub aufbrauchen.
Vielen Dank schon mal!
von
BinaL
am 09.07.2019, 13:37
Antwort auf:
Urlaub vor Mutterschutz
Hallo,
Sie haben Urlausbanspruch für jeden Monat, den Sie nicht komplett in Elternzeit sind. Auch im Mutterschutz.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.07.2019
Antwort auf:
Urlaub vor Mutterschutz
würde ich nicht machen. ich würde mir, wnen du gekündigt wirst bzw. selber kündist. den urlaub auszahlen lassen. deine elternzeit endet im übrigen mit der wirksamkeit der kündigung, das geht bei betriebsschließung auch wenn du in EZ bist.
von
mellomania
am 09.07.2019, 14:26
Antwort auf:
Urlaub vor Mutterschutz
Du hast Urlaubsanspruch bis Ende Mutterschutz bzw bis einschließlich dem Monat wo der Mutterschutz endet. Wenn also Mitte April, dann zählt der April voll für den Urlaub.
Ja den kannst du mit Zustimmung des AG vor dem Mutterschutz nehmen. Oder ihn bei Beendigung des Vertrages auszahlen lassen.
von
Felica
am 09.07.2019, 14:37
Antwort auf:
Urlaub vor Mutterschutz
Du hast Anspruch bis einschl. April 2020 und ich würde an deiner Stelle versuchen den Urlaub vor dem Mutterschutz zu nehmen, ebenso evtl. vorhandene Überstunden. Wenn die Firma wirklich geschlossen wird (Insolvenz?) musst du nachher u.U. hinter deinem Geld hinterherlaufen, oder hast noch Schwierigkeiten in Bezug auf Anrechnung beim Elterngeld. Was du hast, hast du!
von
KielSprotte
am 09.07.2019, 15:31
Antwort auf:
Urlaub vor Mutterschutz
Danke euch,
die Frage ist aber weniger, ob ich den Urlaub vorher nehmen sollte (das möchte ich ja),
sondern eher, ob ich das DARF...
von
BinaL
am 09.07.2019, 15:55
Antwort auf:
Urlaub vor Mutterschutz
Klar darfst du - musst das halt ganz normal beantragen und wie jeden Urlaubsantrag kann dein Chef auch ablehnen, wobei ich mich da nicht so einfach geschlagen geben würde - da soll er dann schon eine gute Begründung liefern.
von
KielSprotte
am 09.07.2019, 15:58