Liebe Frau Bader, Ich habe da noch mal zwei Fragen bzgl. der Urlaubsregelung vor Beginn der Mutterschaft. In meinem Arbeitsvertrag aus dem Jahr 2001 steht, dass mir 25 Arbeitstage Urlaub / Jahr zustehen. Ich bin vollzeit fest angestellt. Die Geschäftsleitung und ich haben in 2002 besprochen und beschlossen, dass ich ab dato 30 Urlaubstage im Jahr erhalte, was bis heute auch so durchgezogen wird, nur habe ich trotz Aufforderung keinen geänderten Arbeitsvertrag vorliegen. Die Abmachung ist nur mündlich gestroffen worden. Gemäß der Berechung meines Entbindungstermins, ist Ende September mein letzter Arbeitstag – dann beginnt der Mutterschutz, der bis Ende Dezember geht. Meine Fragen: 1. Kann ich meinen Resturlaub für dieses Jahr noch vor dem Mutterschutz nehmen oder wird der Resturlaub mit dem Mutterschutz verrechnet? 2. Kann mir mein Chef einen Strick daraus drehen, dass ich seit über 2 Jahren 5 Tage mehr Urlaub im Jahr genommen habe obwohl es nicht im Arbeitsvertrag festgehalten ist? Über eine Rückmeldung dazu freue ich mich sehr. Liebe Grüße aus Hamburg Dani (Leni)
Mitglied inaktiv - 20.04.2005, 14:02