Guten Tag,
ich bin seit Juni 2012 in Elternzeit und habe bis 31.3.2014 Elternzeit beantragt. Ich habe noch 13 Tage Resturlaub von vor der 1. Elternzeit. Wenn ich nun in 2013 mein 2. Kind bekomme, vorher aber nicht mehr arbeiten gehe, kann ich die 1. Elternzeit früher beenden, den Resturlaub VOR dem 2. Mutterschutz nehmen, um so das Elterngeld für Kind 2 zu erhöhen?
Habe ich während des 2. Mutterschutz erneut Anspruch auf Urlaub, obwohl ich vorher und nachher nicht arbeiten gehe?
von
Ling
am 27.01.2013, 15:05
Antwort auf:
Urlaub vor Beginn 2. Mutterschutz
Hallo,
Ausgangspunkt ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Eltern-geld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2013