Hallo Frau Bader, ich habe noch Resturlaub von der Zeit vor meiner Elternzeit weil ich diesen damals (Dez 2013) nicht mehr nehmen konnte, da das Kind zu früh kam. Ich hatte damals in Vollzeit gearbeitet. Jetzt im Dezember ist meine Elternzeit zu Ende und mit dem Wiedereinstieg habe ich meine Std auf 20h/Woche reduziert,und ich arbeite nur noch Mo-Do. Mein AG fragt mich nun, ob ich mir den Resturlaub auszahlen lassen möchte. Sollte man darauf eingehen? Falls man darauf eingeht: habe ich ein Recht auf die Auszahlung meines damaligen Gehaltes? Oder darf mein AG auch das jetzt durch die TZ reduzierte Gehalt für die x Urlaubstage ansetzen? Wenn ich es nicht auszahlen lasse, bis wann muss ich den Urlaub rechtlich genommen haben? Ich hoffe, Sie können mir helfen. Danke u Gruß, Kat
von Kat82 am 01.12.2015, 20:10