Hallo Frau Bader, hab von meinem RA soeben gesagt bekommen, dass nach Elternzeit und anschließender Kündigung KEIN Anspruch mehr auf den Urlaub, den man nicht nehmen konnte besteht. Zur Erklärung: Mein Kind wurde am 26.12.2000 geboren. Der Urlaub, der sich angesammelt hat, ist also aus dem Jahr 2000. (Ich war mit 3 kindern seitdem durchgehend in Elternzeit.) Der RA sagt, dass nur aus dem Jahr noch Urlaubsanspruch besteht, in dem das Erziehungsjahr beginnt. Das wäre also 2001. Demnach würde mir nur Urlaub für die Zeit des Mutterschutzes zustehen. Stimmt das, oder nicht...können sie mir irgendwelche Paragraphen nennen falls nicht? Ich häng echt in der Luft, es geht um über 1300 Euro...die ich dringend brauchen könnte.. Lg reni
Mitglied inaktiv - 09.10.2007, 17:33