Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage an Sie und zwar habe ich 2 Jobs und nun ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In meinem 450 Euro Job habe ich noch Überstunden und den anteilmäßigen Urlaub den ich mir gern auszahlen lassen möchte.Mein vorraussichtlicher ET ist der 13.7.15. Bis zum Mutterschutz (31.5) ist dies ohne finanzielle Einbussen ja nicht möglich, da ich ja nicht über die 450 Euro verdienen darf und bei einer Ausbezahlung in der Elternzeit wird dieses Geld ja aufs Elterngeld angerechnet. Nun ist meine Frage ob es in diesem Fall sinnvoll, also für mich ohne finanzielle Einbussen ist, mir dieses Geld während der Mutterschutzzeit auszubezahlen. Mein Arbeitsvertrag in diesem 450 Euro Job ist nur befristet also endet in den 8 Wochen MS nach der Geburt und ich bin noch unentschlossen ob ich diesen fortführen möchte.Also kommt eine Ausbezahlung bzw. ein Abfeiern nach der EZ nicht in Frage. Vielen Dank für Ihre Antwort, bisher konnte mir noch keiner diese Frage beantworten...
von karotte12 am 29.03.2015, 16:11