Urlaub und Krankheit bei 400 Euro Job in Elternzei

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaub und Krankheit bei 400 Euro Job in Elternzei

Wenn ich in der Elternzeit auf 400 Euro arbeite, wie ist es dann mit dem Urlaub und wenn ich oder meine Kleine mal krank ist? Möchte halt wieder bei meinem alten AG nach den 8 Wochen arbeiten gehen. TZ war unser erster Gedanke, aber dann habe ich zu viele Abzüge. Also haben wir uns auf einen 400 Euro geeinigt. Nur wie ist es dann mit Urlaub oder Krankheit? In der Elternzeit wäre ich ja eh zu Hause aber wenn ich halt arbeiten gehe? Danke für die Hilfe

Mitglied inaktiv - 07.12.2006, 11:29



Antwort auf: Urlaub und Krankheit bei 400 Euro Job in Elternzei

Hallo, Ein 400er ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem 400 er hat man folgende Ansprüche: - Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag auf Wunsch schriftl. - bei einem Beschäftigungsverbot erhält man weiter Lohnzahlungen - Erziehungsurlaub: bis zu 3 J. - Erziehungsgeld: wie bei jedem anderen auch - Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden - Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN - Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV) - selber gesorgt werden - ein Entbindungsgeld gibt es seit 01.01.04 nicht mehr. Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Die bekommen Sie nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom www.Bundesversicherungsamt.de!!!! - Krankenkasse: hierfür muss, über Familienversicherung oder eine andere Tätigkeit, - Sozialversicherung: wird pauschal vom AG bezahlt - Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden. - Urlaub: vier Wochen pro Jahr - Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä. - bei Krankheit des Kindes bestehen keine Freistellungsansprüche und Zahlungen durch die Krankenkasse, da man darin nicht einzahlt. Dies geht nur vertraglich/ tarifvertraglich oder mit Urlaubstagen Nach der Gesetzesänderung zum 01. April 2003 kann man wieder eine Nebentätigkeit "brutto für netto" ausüben und darf dabei bis zu 400 € mtl. frei von Stunden- oder Stundenlohnbegrenzung verdienen. Ohne Sozial- oder andere Abgaben leisten zu müsse und ohne einen Freistellungsantrag beim Finanzamt gestellt zu haben. Lediglich der Arbeitgeber muss pauschal 25 % (in Privathaushalten sogar nur 12 %) abführen, kann aber evtl. seine Steuer ermäßigen. Aufgrund dieser Pauschalabgabe erwirbt der Arbeitnehmer jedoch nur minimale Ansprüche auf Altersrente und Wartezeiten, kann aber den Pauschalbeitrag aus eigenen Mitteln auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Die beitragsfreie Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung für Ehegatte und Kinder bleibt für geringfügig Beschäftigte bis zu einem Gesamteinkommen von 400 EUR monatlich erhalten. Ansonsten gilt: der „Mini-Jobler“ hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.12.2006



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Krankheit/Urlaub vor dem Mutterschutz

Hallo Frau Bader, ich hätte da mal ein paar Fragen, auf die ich dringend Antworten bräuchte: 1. Ich bin in der 29 Woche schwanger, seit 2 Wochen krank geschrieben. Psychisch gehts mir z.Z.sehr schlecht, so das ich weiterhin nicht arbeiten kann. Kann man auf Grund Psychischer Probleme ein Beschäftigungsverbot aussprechen? 2. Ich habe noch A...


Nach Krankheit in Urlaub- erlaubt?

Liebe Frau Bader, ich bin in der 13.SSW und in der Altenpflege tätig. Zur Zeit bin ich in der 4. Woche krank, meine Lendenwirbel sind blockiert, der Rücken ist im allg. sehr strapaziert. Mein HA hat mich bis zum Do, 6.4. krank geschrieben, danach habe ich 1 Woche Urlaub, habe mich extra nur bis Do krank schreiben lassen, damit ich erstmal den Ur...


Krankheit und Urlaub vor MUSCHU

Hallo Frau Bader, habe eine dringende Frage bzgl. meines schon genehmigten Urlaubs vor dem MUSCHU. Bin nun leider aus der SS heraus seit dem 16.2.06 krank geschrieben und seit dem 1.3. hat das alles meine FÄ übernommen. Nun hätte ich eigentlich vom 10.4.06 - 13.4.06 und ab dem 5.5.06 - 11.6.06 Urlaub, mein MUSCHU beginnt am 12.6.06. Meine Kra...


Nach Krankheit Urlaub?

Hallo Frau Bader, Bin jetzt in der 27.Woche Schwager.Bin Momentan Krankgeschrieben,noch bis zum 19.Mai wegen Rückenschmerzen.War dann zwei 2.wochen zu Hause.


nach Krankheit Urlaub?

Hallo Frau Bader, scheint was im text verloren gegangen zu sein!Also noch mal.Bin in der 27.W Schwanger. Von 9.mai War/bin wegen Rückenschmerzen krakgeschrieben noch bis zum 19.Mai.Hätte ab den 22.Mai Urlaub.Steht mir der Urlaub noch zu? Gehe am 22.Juni schon mit rest Urlaub in Mutterschuzt. Danke Lorelai


Nochmal: Elternzeit Mann; Urlaub und Krankheit

Hallo Frau Bader, mein Mann möchte EZ (2 Partnermonate) nehmen. Er hat einen schweren Unfall gehabt. Derzeit über 6 Wochen krank. Er möchte ab 10.08.08 für 2 Moante in EZ gehen (entspricht 4. und 5. Lebensmonate des Kindes). Lt. BEEG wird bei Elternzeit der Urlaubsanspruch nur für volle Kalendermonate gekürzt. Wie wird der Urlaubsanspruch ermit...


Nochmal: Elternzeit Mann; Urlaub und Krankheit

Hallo Frau Bader, ich glaube, das ist irgendwie untergegangen beim Beantworten. Der Vater möchte EZ (2 Partnermonate) nehmen. Er hat einen schweren Unfall gehabt. Derzeit über 6 Wochen krank. Er möchte ab 10.08.08 für 2 Monate in EZ gehen (entspricht 4. und 5. Lebensmonate des Kindes). Lt. BEEG wird bei Elternzeit der Urlaubsanspruch nur für ...


Partielles Beschäftigungsverbot - Urlaub und Krankheit

Guten Tag, ich habe seit dieser Woche ein partielles Beschäftigungsverbot von meiner Frauenärztin ausgesprochen bekommen, sodass ich von nun an nur noch halbtags (4Std.) arbeiten muss. Für den Ausfall bekommt der Arbeitgeber ja das halbe Gehalt von der Krankenkasse erstattet. Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich während diesem BV krank werde ode...


Verfällt der Urlaub vor Elternzeit und anschließender Krankheit?

Hallo! Mein Sohn wurde im Oktober 2015 geboren und Elternzeit auf 2 Jahre beantragt. Ab Oktober 2016 ging ich im Rahmen der Elternzeit wieder Teilzeit arbeiten. Hierbei baute ich direkt alten Urlaub aus 2015 ab. Noch während dieses Urlaubes erkrankte ich im November schwer. Die Elternzeit wurde zum 01.12.16 unterbrochen. Ich war durchgängig krank ...