Sehr geehrte Fr. Bader. Ich habe im Januar meinen Urlaub für März beantragt. Bin dann im Februar ins Berufsverbot gegangen. Muss es eine schriftliche Genehmigung vom Arbeitgeber geben oder reicht eine Mündliche zusage aus. Danke im Vorraus
von nagü am 29.04.2014, 17:32