Frage: Urlaub trotz Maßnahme

Hallo Ich hätte mal ne Frage: also ich bin derzeit mit dem 2. Kind schwanger, lebe aber mit meinem Freund in einer Fernbeziehung. Er ist leider im August arbeitslos geworden und schreibt sehr viele Bewerbungen usw. Jetzt hat man als Arge bezieher ja Anspruch auf 21 Tage urlaub. Er hat jetzt aber vom 1.12-27.1 eine Maßnahme zum Bewerbung schreiben usw aufgebrummt bekommen. Ist es denn möglich, dass er trotzdem 10 Tage urlaub bekommt? (Wochenende zählt doch nicht mit oder?) Sonst könnten wir uns vor Weihnachten gar nicht mehr sehen bzw auch an Weihnachten nur 3 Tage wahrend der Feiertage und ich kann im 8. Monat nicht mehr 4 std Auto fahren. Schon gar nicht mit 1 jährige Tochter. Und Sind die 21 Tage bis 31.12.14 zu benutzen und 2015 beginnen neue 21 Tage oder gelten diese Tage immer 1 Jahr ab erster Zahlung der arge? Wäre sehr wichtig für uns zu wissen, da ich sonst nicht weiß, wie das mit dem sehen von uns und meiner Tochter klappen soll :-/ Lg

von Sweetmia1 am 01.12.2014, 21:13



Antwort auf: Urlaub trotz Maßnahme

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.12.2014



Antwort auf: Urlaub trotz Maßnahme

Bezieht er ALG 1 oder ALG 2? Und wieso könnt Ihr Euch an Weihnachten nur drei Tage sehen? Direkt nach den Feiertagen kommt das Wochenende. Dieses Jahr liegen die Feiertage so günstig, daß man direkt 5 Tage am Stück frei hat. Selbst, wenn Dein Freund keinen einzigen Tag freibekommt, kann er doch am Dienstag direkt nach der Maßnahme zu Dir fahren und bis Sonntag Abend bleiben. Ganz grundsätzlich und unabhängig vom rechtlichen: Dein Freund sollte sich zuallererst mit dem Träger der Maßnahme in Verbindung setzen und da auch nicht gleich mit Paragraphen wedeln, sondern quasi "von Mensch zu Mensch" um Hilfe bitten. Ich kenne sowieso keine Maßnahme - und ich habe viele mitgemacht - die an Weihnachten/Sylvester wirklich ohne einen einzigen freien Tag "durchläuft", zumal die Feiertage dieses Jahr so arbeitnehmerfreundlich liegen und die Dozenten an Brückentagen sonst leider oft vor halbleeren Klassen stehen (wer nicht sowieso frei bekommt meldet sich krank). Aber selbst, wenn das in diesem Fall nicht so ist: Wenn Dein Freund sonst Engagement zeigt und nicht zeigt, daß er die Maßnahme doof findet, kann der Dozent sich da großzügig zeigen. Letztendlich entscheidet das nämlich der Träger.

von Strudelteigteilchen am 02.12.2014, 07:56



Antwort auf: Urlaub trotz Maßnahme

Alg1 Ach ja stimmt an das mit dem Wochenende nach Weihnachten hab ich gar nicht gedacht :) meiner ich natürlich tritzdem hoffe ihn davor nochmal sehen zu können :-/ Gelten denn die 21 Tage bis 31.12 und für 2015 dann nochmal 21 Tage? Oder gelten diese Tage ab dem 1. Bezugstag für dann 1 Jahr?

von Sweetmia1 am 02.12.2014, 11:17



Antwort auf: Urlaub trotz Maßnahme

RUB?

von Sweetmia1 am 02.12.2014, 12:33



Antwort auf: Urlaub trotz Maßnahme

Hallo, ich möchte nur anfügen, dass ich bis zum ET-11 jeden Tag bis zu 8 Std. im Auto sass :-) Warum sollte das also nicht gehen 4 Std. Autoi zu fahren? Gruss Désirée

von desireekk am 02.12.2014, 14:42



Antwort auf: Urlaub trotz Maßnahme

RUB= Rund ums Baby: Frau Bader beantwortet nur Fragen, die sich mit Babys/Kindern beschäftigen. Steht auch oben. Die 21 Tage sind kein "Urlaubsanspruch" wie bei einem Arbeitgeber. Das heißt nur, daß die ARGE maximal so viele Tage pro Jahr Ortsabwesenheit zu akzeptieren hat. Ich verstehe aber auch das Problem nicht so richtig. Bis Weihnachten sind es doch nur noch drei Wochen. Wenn Ihr es wirklich nicht so lange ohne einander aushaltet, dann fahr halt hin - sooooo dramatisch ist das auch wieder nicht, wie Désirée schon schrieb. Außerdem sollte Dein Freund wirklich erstmal nachfragen, ob und in welchem Umfang die Maßnahme über die Feiertage sowieso "Ferien" macht. Aufgrund meiner Erfahrung vermute ich, daß der Laden eh die beiden Feiertagswochen zu hat. Dann kann Dein Freund am 19.12. nachmittags zu Euch fahren und bis zum 4.1. (oder sogar bis zum 6.1., wenn das bei Euch ein Feiertag ist) bleiben. Wenn das nicht reicht, dann weiß ich auch nicht.... Warum führt Ihr überhaupt eine Fernbeziehung, wenn es jobmäßig nicht (mehr) notwendig ist und Ihr vor Sehnsucht zerfließt, wenn Ihr Euch mal drei Wochen nicht seht? Dann zieht halt zusammen - Problem erledigt.

von Strudelteigteilchen am 02.12.2014, 15:01



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