Hallo,
meine Frauenärtzin hat mit vom 29.02. bis 31.03. ein BV mit 4 Stunden täglich ausgestellt. Zuvor habe ich von meinem AG Urlaub im März genehmigt bekommen (darunter auch Resturlaub aus 2011) . Bleibt der Anspruch bestehen und kann ich den Urlaub antreten oder muss ich nun die vier Stunden täglich arbeiten oder nachholen?
Freundliche Grüße
von
Jenelin
am 29.02.2012, 10:16
Antwort auf:
Urlaub - teilweise Beschäftigungsverbot
Hallo,
trotz des Beschäftigungsverbotes können Sie den Urlaub antreten. Es würde dann pro Arbeitstag ein Urlaubstag gerechnet.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.03.2012
Antwort auf:
Urlaub - teilweise Beschäftigungsverbot
Natürlich kannst Du den genehmigte Urlaub machen. Aber Du brauchst genauso viele Tage wie wenn Du Vollzeit arbeit gehen müßest - also nicht nur die Hälfte der Tage!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 29.02.2012, 14:05