Urlaub streichen - ist das Reschtlich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaub streichen - ist das Reschtlich?

Hallo, ich bin in der 26 SSW und mein Mutterschutz beginnt am 20.3. mit meinem Resturlaub wäre mein letzter Arbeitstag der 8.3., jetzt ist es so das ich noch Minusstunden habe und ich denke nicht das ich es bis dahin schaffe zusätzlich Stunden aufzubauen, da meine Arbeit sehr stressig ist und ich schon jetzt oft an meine Grenze komme (arbeite mit schwererziehbaren und mehrfachbehinderten Kindern). Jetzt hat mein Arbeitgeber vor, meine Minusstunden mit Urlaub zu verrechnen. Ist das überhaupt zulässig?

Mitglied inaktiv - 17.01.2006, 18:31



Antwort auf: Urlaub streichen - ist das Reschtlich?

Hallo, Minusstunden dürften gegen den Willen des Arbeitnehmers nicht mit Urlaub verrechnet werden. Der Urlaub dient dazu, sich von der Arbeitsleistung zu erholen. Insofern darf der Urlaub nicht verwendet werden, um die Zeiten, für die der Arbeitgeber keine Arbeit zur Verfügung gestellt hatte, aufzufüllen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.01.2006



Antwort auf: Urlaub streichen - ist das Reschtlich?

o.t.

Mitglied inaktiv - 17.01.2006, 18:32



Antwort auf: Urlaub streichen - ist das Reschtlich?

Der Resturlaub ist einschließlich bis Ende des Mutterschutzes (8 Wochen nach der Geburt).

Mitglied inaktiv - 17.01.2006, 20:18



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