Hallo Frau Bader, ich habe ein grosses Problem mit meinem AG. Ich war 5 Wochen wg extremer Übelkeit und Erbrechen AU geschrieben. Nun arbeite ich wieder (Büro) und habe am 1. Tag die Schwangerschaft mitgeteilt. Ich wurde derart zusammengefaltet, dass ich es erst in der 13. Woche mitgeteilt habe - ich wäre verpflichtet usw. Die verlangte AG-Bescheinigung wollen sie auch nicht bezahlen. Kommende Woche und in 3 Wochen habe ich jeweils 1 Woche Urlaub genehmigt gehabt; dieser wurde mir jetzt gestrichen, da ich gefehlt hätte. Wieviel Urlaub darf eigentlich vom AG gestrichen werden? Mir wurde schon gesagt, wenn ich wieder zwischendurch krank werden sollte, kann ich die 1 Woche Urlaub im Dezember auch nicht machen. Ist das rechtens? Lieben Dank im voraus
Mitglied inaktiv - 14.10.2006, 08:05