Frage: Urlaub nach der Elternzeit

Hallo, im Januar 2012 endet meine Elternzeit. Ich habe vertraglich 25. Arbeitstage; habe davon aber noch keinen genommen, da ich erst 4,5 Monate vor Bekanntgabe meiner Schwangerschaft in dem jetzigen Betrieb gearbeitet habe. Mein AG kann mir keine Teilzeitstelle anbieten und werden wir werden uns wohl dann trennen müssen. Meine Frage: Wieviel Urlaub bekomme ich denn jetzt noch und wie mache ich meinen Arbeitgeber darauf aufmerksam, möchte den Urlaub dann auszahlen lassen. Wenn ich direkt danach arbeitslos bin, kann ich dann noch dieses Urlaubsgeld erhalten wg. dem ALG I ? Freue mich sehr auf Tips! Gruß, Marion

von Alias70 am 24.11.2011, 17:14



Antwort auf: Urlaub nach der Elternzeit

Hallo, Sie haben Anspruch auf Urlaub bis einschließlich für den Monat, in dem der Mutterschutz endet. Wenn Sie nach der EZ nicht wieder arbeiten, wird der Urlaub ausgezahlt Lieeb Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.11.2011



Antwort auf: Urlaub nach der Elternzeit

Klar kannst Du das Urlaubsgeld auch bei ALG1 bekommen - jedoch wird Dir dadurch dann das ALG1 gekürzt bzw. später mit der Auszahlung angefangen. Ich würde den Arbeitgeber bitte Dich fristgerecht nach Widereintritt zu kündigen (= keine Sperre vom Arbeitsamt) und bis zu dem Termin wo Du dann ausscheidest den Urlaub nehmen zu können. Wäre für Dich die beste Möglichkeit. LG Sabine.

Mitglied inaktiv - 24.11.2011, 17:37



Antwort auf: Urlaub nach der Elternzeit

...ich kann am 1. Arbeitstag dort nicht erscheinen, mein Chef hat mich damals gemoppt! :-( Das ist das Problem!

von Alias70 am 24.11.2011, 18:41



Antwort auf: Urlaub nach der Elternzeit

Dann musst Du selber kündigen, und zwar zum Ende der Elternzeit (3 Monate zum Ende der Elternzeit kündigungsfrist). Du wirst dann aber eine Sperre vom Arbeitsamt bekommen, es sei denn die geben Dir vorher das ok (kann sein dass sie das wegen des Mobbings machen, kann aber auch sein das nicht). Oder Du mußt Dich krank schreiben lassen, und hoffen dass Dein AG Dich kündigt. In beiden Fällen müßte Dir der Urlaub ausbezahlt werden (ich würde mich aber schon mal auf einen Kampf einstellen). Das Urlaubsgeld - bzw. die Urlaubsabgeltung - wird aber in JEDEM Fall auf das ALG1 angerechnet. Ich würde VOR Ende der Elternzeit mit meinem Chef darüber sprechen, auch wenn es Mobbing gegeben hat. Vielleicht ist er ja froh wenn Du keinen Stress machst wenn er Dich kündigt. Versuch es einfach mal. Zu kündigen zu einem Zeitpunkt dass Du die 25 Tage Urlaub noch nehmen kannst ist für Dich auf jeden Fall die beste Wahl. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 25.11.2011, 08:06



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