Liebe Frau Bader, ich hoffe, ich stelle Ihnen hiermit eine Frage, die auch beantwortbar ist. Es ist so, dass ich vor der Elternzeit meinen Urlaub (6 Wochen) nicht mehr nehmen konnte. Mobbing am Arbeitsplatz und keine Rücksichtnahme bezüglich der geltenden Regeln für arbeitende Schwangere (Beschäftigt im Klinikbereich) waren ausschlaggebend, dass ich sehr früh ein Beschäftigungsverbot erhielt. Nach langem Verhandeln wurden mir nach der Geburt meine Überstunden ausbezahlt. Bezüglich des Urlaubs bekam ich die Information, dass ich diesen nicht ausbezahlt bekäme sondern dass dieser bis Arbeitsantritt nach der Elternzeit ruhen würde. Meine Frage nun: Wenn ich nun während der Elternzeit mit einem zweiten Kind schwanger werde - bleibt dann der Urlaub nach wie vor bestehen bis Ende der Elternzeit - also Elternzeit 1. Kind + Elternzeit 2. Kind. Und: Falls ich nach der Elternzeit kündigen würde (was ich vor habe, denn aufgrund der Umstände während der 1. Schwangerschaft ziehe ich es vor, mich von der Einrichtung zu distanzieren), würde mir dann der Urlaub ausbezahlt werden? Wäre der Arbeitgeber dazu verpflichtet oder wäre dies von anderen Kriterien abhängig? Vielleicht können Sie meine Frage beantworten. Ich wäre Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen, raubtatze
von raubtatze am 26.05.2013, 21:44