Hallo,
Ich habe noch einen Monat Resturlaub.
1. Kann ich meinen Urlaub nach dem Mutterschutz nehmen und danach in die Elternzeit gehen?
2. Verkürzt sich dadurch meine Elternzeit?
3. Entstehen mir daraus finanzielle Nachteile? Wenn ja welche?
4. Wie berechnet sich das Elterngeld dann?
Danke für Ihre Antworten.
Viele Grüsse, Ani
Mitglied inaktiv - 06.08.2008, 15:59
Antwort auf:
Urlaub nach Mutterschutz?
Hallo,
1. Ja, aber dann wirkt sich das auf das EG aus
2. Sie können EZ bis zum 3. Geb.nehmen, mit Zustimmung des Ag den "Rest" bis zum 8. Geb.
3.Sie müssen die 12 Mo. in den ersten 14 Mo. nehmen, die Zeiten von MG Bezug werden immer angerechnet
4.www.bmfsfj.de
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.08.2008
Antwort auf:
Urlaub nach Mutterschutz?
Kannst du - bekommst dann aber in dem Monat kein Elterngeld bzw. nur anteilig.
Mitglied inaktiv - 06.08.2008, 21:13
Antwort auf:
Urlaub nach Mutterschutz?
Ich habe das in 2006 gemacht (da gab es allerdings noch kein Elterngeld, deshalb kann ich dazu nichts sage) und habe mich sehr gefreut, in dem Monat nochmal Gehalt zu bekommen. Anschließend habe ich meine 2 Jahre Elternzeit begonnen!
LG
Mitglied inaktiv - 06.08.2008, 21:22