Hallo,
hab die Seite grad gefunden und schon steht die erste Frage an. Mein Exmann möchte mit unserem gemeinsamen Sohn im September für 2 Wochen in den Urlaub fliegen. 1. Find ich für meine Begriffe zu lange. Frage: Wieviel Urlaub steht meinem Ex zu?
2. Im September ist wieder Kindergarten und mein Sohn und ich haben diverse Verpflichtungen, wie z. B. Englisch, Krankengymnastik, usw. Frage: Kann ich darauf bestehen, dass der Urlaub im August, wenn der Kiga geschlossen ist, stattfindet?
Vielen Dank schon mal für die Beantwortung meiner Fragen im voraus.
LG
putziali
Mitglied inaktiv - 10.05.2005, 08:29
Antwort auf:
Urlaub mit dem Vater
Hallo,
1. Da gibt es verschiedene Urteile, wenn Sie keinen sachlichen Grund habe, dürfte es ok sein. Sonst entscheidet das Gericht.Es kommt sicher dann auch auf das Alter an.
Versuchen Sie, eine gütliche Einigung beim JA zu treffen.
2. Sie sollten sich zum Vorteil des Kindes gütlich einigen und auf gar nichts bestehen. Ein Anspruch haben Sie sicher nicht, dass er das Kind zu den Zeiten nimmt, wo es Ihnen passt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.05.2005
Antwort auf:
Urlaub mit dem Vater
Mein Gott, da kümmert sich ein Vater, und schon ist es der Mutter auch nicht recht....
Mitglied inaktiv - 10.05.2005, 13:51