Hallo Frau Bader,
Mein Mann ist seit dem 22.2 bis 22.06 in elternteilzeit er geht 50 % arbeiten. Jetzt kommt ein Schreiben das sie ihm für jeden vollen Monat ETZ 1/12 Urlaub streichen. Das wären 7,5 Tage Dürfen die das? Er hat doch gearbeitet da hat er doch auch in TZ einen Anspruch auf Urlaub.
Danke schon mal
von
Marieb1991
am 27.05.2019, 07:53
Antwort auf:
Urlaub kürzen in Elternteilzeit erlaubt?
Hallo,
der AG darf ihm den Urlaub aus VZ streichen. Er erarbeite sich aber Urlaubsansprüche aus TZ.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.05.2019
Antwort auf:
Urlaub kürzen in Elternteilzeit erlaubt?
Nein, das darf er nicht. Ein vollständiges Kürzen um jeweils 1/12 geht nur, wenn er komplett in Elternzeit wäre.
Aber man erwirbt in einer (Eltern)Teilzeit nur den Urlaubsanspruch aus der Teilzeit, nicht aus der Vollzeit. In seine Fall also nur 50%.
von
Dojii
am 27.05.2019, 08:26