Liebe Frau Bader
Wenn ich innerhalb der Erziehungszeit arbeiten gehe, habe ich dann auch Anspruch auf anteiligen Urlaub? Gibt es da ein Gesetz worauf man sich berufen kann oder ist das Verhandlungssache? Einer möglichen 30 Stundenwoche ohne Urlaub währe ja etwas hart.
Vielen Dank für Ihr Hilfe
Britt
Mitglied inaktiv - 15.01.2002, 08:22
Antwort auf:
Urlaub in der Teilzeit
Liebe Britt,
auch für Sie gilt das Bundesurlaubsgesetz, wonach Sie bei einer 6 Tage Woche 24 Tage Urlaubsanspruch haben.
Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.01.2002