Hallo Frau Bader, ich möchte gern für zwei Jahre Elternzeit nehmen und nach einem Jahr wieder mit verringerter Stundenzahl einsteigen. Dazu zwei Fragen: 1. Ist es richtig, dass ich Urlaubsansprüche aus der gesamten Mutterschutzzeit (6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt) erhalte, auch wenn die Elternzeit mit dem Tag der Geburt beginnt? 2. Kann ich den Urlaub auch schon während der Elternzeit, also nach dem einen Jahr, nehmen? Herzlichen Dank im Voraus und mal ein großes allgemeines Dankeschön für Ihre Arbeit hier! Mira
Mitglied inaktiv - 25.01.2008, 16:52