Hallo Frau Bader, meine 12 Monate Elternzeit enden Ende Februar 2016. Dann wollte ich meinen Resturlaub von 2015 anhängen und Anfang April 2016 wieder anfangen Vollzeit zu arbeiten. Nun kann es sein, dass mein Arbeitgeber mich doch schon Ende Februar braucht. Damit mein Urlaub nicht verfällt würde ich ihn im Januar ind Februar 2016 nehmen. Dann würden ca. 5 Wochen Elternzeit übrig bleiben. Kann ich die mit bewilligtem Elterngeld auch beispielsweise ein halbes Jahr später nehmen? Und wo muss ich das beantragen - bei der Elterngeldstelle?
von
Carola Beyer
am 02.09.2015, 14:59
Antwort auf:
Urlaub in Elternzeit
Hallo,
bzgl. EZ kein Problem - aber wegen dem EG nicht machbar.
Aber Sie können den Urlaub aufheben.
Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.09.2015
Antwort auf:
Urlaub in Elternzeit
Nein. Elterngeld kann man nicht verschieben.
Der Urlaub verfällt aber auch nicht, den kannst Du das ganze Jahr noch nehmen.
Handel doch mit ihm 3 Tage Arbeit , 2 Tage Urlaub aus.
Dann ist der Einstieg entspannter, Verdienst ist identisch und ihr habt einen Kompromiss :-)
Aber auch ungenommen ist er nicht weg.
von
Sternenschnuppe
am 02.09.2015, 15:09