Werte Fr. Bader, ich befinde mich im partiellen Beschäftigungsverbot aufgrund meiner Schwangerschaft und meine Arbeitszeit ist auf 4h täglich beschränkt. Eigentlich habe ich eine Arbeitszeit von 25h/pro Woche, also 5h am Tag. Mir steht dieses Jahr noch Urlaub zu. Kann ich diesen noch nehmen? Wie wird dieser abgerechnet? Gibt es da eine spiezelle Regelung? Viele Grüße Nici
von mama2512 am 10.08.2011, 14:24