Frage: Urlaub im Minijob... gerne an Alle

Hallöle... habe ja schon freudig berichtet, daß ich einen MInijob ergattert habe. Arbeite 3 mal die Woche, stehen mir trotzdem 4 WOchen (20 bzw 24 Tage)zu? Bitte um Hilfe... LG Peeka

Mitglied inaktiv - 18.03.2007, 23:04



Antwort auf: Urlaub im Minijob... gerne an Alle

Hallo, auch für Sie gilt das Bundesurlaubsgesetz, wonach Sie bei einer 6 Tage Woche 24 Tage Urlaubsanspruch haben. Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei. Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde. Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das. Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.03.2007



Antwort auf: Urlaub im Minijob... gerne an Alle

Hallo, meines Wissens nach rechnet sich das so: Wenn Du bei einem Vollzeit-Job 5 Tage arbeitest und 24 Tage Urlaub hast, dann hättest Du bei 3 Tagen arbeiten Anspruch auf 24:5*3= 14,4 Urlaubstage. Ansonsten ist das auch immer eine Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber. So war´s bei mir. Mal sehen, was die Expertin sagt :-) LG st

Mitglied inaktiv - 19.03.2007, 08:06



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