Frage: Urlaub im Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich war im Januar bereits schwanger ( leider eine Fehlgeburt ). Mein Arbeitgeber veranlasste sofort, daß mein kompletter Jahresurlaub genommen werden musste. Zum Glück musste ich diesen nicht in Anspruch nehmen ( wegen Krankschreibung). Jetzt bin ich wieder schwanger und habe Angst davor, dies meinem AG mitzuteilen. Wenn jetzt wieder der komplette Urlaub im Dienstplan erscheint und es nochmals zu einer Fehlgeburt kommt, gehe ich dann den Rest des Jahres ununterbrochen arbeiten. Kann ich was dagegen tun oder darf mein AG mir den kompletten Urlaub jetzt schon erteilen? Viele Grüsse Katrin

Mitglied inaktiv - 19.04.2009, 20:04



Antwort auf: Urlaub im Beschäftigungsverbot

Hallo, 1. Der AG muss wichtige Gründe nennen, wenn er Sie zwingen will, den Urlaub am Stück u sofort zu nehmen 2. Warten Sie doch ab, bis Sie es mitteilen, das schadet IHnen nicht (aber dann niemanden in der Firma sagen, sonst fühlt er sich übergangen) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.04.2009



Antwort auf: Urlaub im Beschäftigungsverbot

ich kann mir nicht vorstellen, dass ein AG, ohne trifftigen grund einen AN zu urlaub zwingen darf. wenn du jetzt schwanger bist und kein beschäftugungsverbot bekommst müsstest du deinen jahresurlaub so oder so noch nehmen und ich verstehe gar nicht was dein AG damit bezweckt, dass du den gesamten urlaub auf einmal nimmst, weil du ja nach deinem urlaub genauso wieder zur arbeit kommst. wenn du allerdings von deinem FA ein beschäftigungsverbot bekommst wirst du deinem urlaub auch nicht nehmen können, dann würde dieser bestehen bleiben bis zum ende der schutzfristen.

Mitglied inaktiv - 20.04.2009, 21:53



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