Frage:
Urlaub im Beschäftigungsverbot max. 6h
Guten Tag,
Meine Gyn hat mir in der 25.SSW ein BV über max. 6h täglich ausgestellt, welches bis zum Mutterschutz bestehen bleiben soll.
In unserem Unternehmen wird der Urlaub in h berechnet. Darauf besteht die Personalabteilung und man muss ihn auch in h einreichen.
D.h. ich habe den urlaub für 2017 und 2018 in Stunden vorliegen, welche die Personalabteilung gerechnet hat.
Wenn ich diesen nun beantrage, nehme ich dann für einen tag, an dem ich früher 8h gearbeitet habe 8 h Urlaub oder die "neuen" 6 h?
Wenn ich 6 h nehme, dann würde das ja bedeuten, dass ich mehr urlaub habe als vorher - wäre aber auch logisch, da ich ja auch weniger arbeite und der AG ja den gehaltsausgleich für die 2h, die täglich wegfallen erhält..
Worauf kann ich mich berufen, wenn das Personalbüro hier anderer (falscher) Meinung sein wird?
Danke und liebe Grüße, FrauCleo
von
fraucleo
am 21.11.2017, 18:08
Antwort auf:
Urlaub im Beschäftigungsverbot max. 6h
Hallo,
es werden die eigentlichen Stunden, also 8, gerechnet, die werden ja auch bezahlt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.11.2017
Antwort auf:
Urlaub im Beschäftigungsverbot max. 6h
Hast du denn genauso viele h wie vorher bekommen? dann würde ich sagen 1 Tag Urlaub = 8 h. Wurden die Stunden umgerechnet auf eben nur noch 3/4 von dem was du vorher hattest, dann 1 Tag Urlaub = 6h. Sonst hättest du durch die Schwangerschaft/ das BV ja einen Vorteil.
von
-Talia-
am 21.11.2017, 20:06
Antwort auf:
Urlaub im Beschäftigungsverbot max. 6h
du hast nicht mehr Urlaub als vorher. Ein Tag ist ein Tag, egal welche Arbeitszeithöchstgrenze der Arzt festgelegt hat.
Mitglied inaktiv - 21.11.2017, 22:24
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Urlaub im Beschäftigungsverbot max. 6h
Hi!
Urlaub wird gesetzlich geregelt in Tagen gerechnet/abgegolten - die Stundenberechnung dient dem innerbetrieblichen Zeitkonto.
Jeder Tag hat einen Wert von x Stunden (abhängig von deinem im Arbeitsvertrag festgelegten Stundenumfang pro Tag).
In deinem Fall verringert sich nun mit Verringerung der Arbeitszeit pro Tag auch der Anspruch, der im "Urlaubszeitkonto" hinterlegt ist - jedoch auch die Anzahl der Stunden, die davon pro Urlaubstag abgezogen werden.
Langer Reder kurzer Sinn: dein Urlaubsanspruch in Tagen bleibt gleich.
von
cube
am 22.11.2017, 08:43
Antwort auf:
Urlaub im Beschäftigungsverbot max. 6h
Das ist leider komplett unzutreffend: "In deinem Fall verringert sich nun mit Verringerung der Arbeitszeit pro Tag auch der Anspruch, der im "Urlaubszeitkonto" hinterlegt ist - jedoch auch die Anzahl der Stunden, die davon pro Urlaubstag abgezogen werden."
Laut MuSchG zählen Zeiten (hier: Stunden) im BV als wären sie gearbeitet worden (zählen als Beschäftigungszeiten).
Daher war diese Auskunft völlig unzutreffend.
Mit deiner Logik würde der Urlaubsanspruch zu Zeiten eines kompletten BVs erlöschen.
Mitglied inaktiv - 22.11.2017, 08:49
Antwort auf:
Urlaub im Beschäftigungsverbot max. 6h
Gut, lassen wir die generlelle Berechnung von Urlaub in Stunden einmal aussen vor. Sie hat ja auch kein komplettes BV, sondern geht jeden Tag 6 Stunden arbeiten. Und da bleibt es Fakt, daß der Urlaubsanspruch in Tagen bleibt gleich.
Sie wird aber nicht praktisch pro Tag Urlaub 2 Stunden über haben und diese dann irgendwann nachholen können.
von
cube
am 22.11.2017, 10:28
Antwort auf:
Urlaub im Beschäftigungsverbot max. 6h
Natürlich wird sie keine 2 std. Urlaub über haben. Frau Bader hat richtig geantwortet. Es ist alles als würde sie täglich 8 std arbeiten und bekommt auch 8 Std täglich Urlaub. Das BV spielt gar keine Rolle dabei.
Mitglied inaktiv - 22.11.2017, 11:20
Antwort auf:
Urlaub im Beschäftigungsverbot max. 6h
Ja, aber die AP hat genau danach gefragt: ob sie nun nicht eigentlich mehr Urlaub hätte, da sie ja nur 6 Std. einreicht, der AG aber 8 Std. erstattet bekommt.
Insofern macht es doch Sinn, ihr zu erklären, dass dies nicht der Fall sein wird und warum. Da sie nämlich auch nach einer Begründung gegenüber dem AG fragt, falls dieser anderer Meinung als sie selbst ist.
Insgesamt aber immer wieder interessant, wie sehr sich hier damit beschäftigt wird, anderen Fehler nachzuweisen.
Dabei hat Frau Bader bereits geantwortet und das Thema ist eigentlich erledigt.
Aber gut, manche Menschen haben ein halt ein hohes Geltungsbedürfnis.
von
cube
am 22.11.2017, 12:24