Hallo Frau Bader,
hatte vor einiger Zeit folgendes gefragt:
War in der SS erst krank geschrieben und habe dann auf Grund meines Gesundheitszustandes ein Beschäftigungsverbot erhalten. Hätte in der Zeit aber noch Urlaub gehabt, den wir immer schon Anfang des Jahres eintragen müssen. Dieser ist mir nun gestrichen worden. Ist das rechtens? Und wie sieht es mit dem nicht eingetragenen Resturlaub aus? Ist der auch futsch?
Sie hatten geantwortet, dass mir der Urlaub nicht gestrichen werden darf.
Können Sie mir da freundlicherweise Paragraphen nennen, in denen das formuliert ist? Besonders das mit dem eingetragenen Urlaub im Beschäftigungsverbot?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß,
Diana
von
diwo75
am 13.07.2011, 17:31
Antwort auf:
Urlaub gestrichen im Beschäftigungsverbot
Hallo,
man kann den Urlaub noch später nehmen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.07.2011
Antwort auf:
Urlaub gestrichen im Beschäftigungsverbot
Hey
Da Du ja eh bei vollem Lohn Zuhause bist, brauchst Du den Urlaub ja nicht.
Ich kenne es von meinem Mann, er ist einmal in seinem Urlaub erkrankt und durch das Attest gingen ihm diese Tage nicht verloren.
Oder wie meinst Du das mit getrichen ?
Weg sind die Tage auf keinen Fall, Du erwirbst im BV sogar noch neuen Urlaub bis zum Ende des Mutterschutzes.
Mitglied inaktiv - 13.07.2011, 17:55
Antwort auf:
Urlaub gestrichen im Beschäftigungsverbot
Hallo!
ich hatte Anfang des Jahres Urlaub eigereicht (müssen wi bei uns in der Firma). War dann aber zu der Zeit schon im BV. Jetzt sagt die Firma, da ich den Urlaub eingetragen hätte, ist er weg...
von
diwo75
am 13.07.2011, 18:28
Antwort auf:
Urlaub gestrichen im Beschäftigungsverbot
Stimmt nicht, ist unzulässig.
Würde, wenn vorhanden , zum Betriebsrat, ansonsten Anwalt.
Hatt auch BV, Urlaub war schon genehmigt und den habe ich auch noch.
Mitglied inaktiv - 13.07.2011, 18:50