Urlaub des Vaters vor/nach der Geburt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaub des Vaters vor/nach der Geburt

Guten Morgen, Frau Bader, folgendes habe ich zufällig in einem anderen Forum gelese: "Der Ehemann kann 2 Wochen vor und 2 Wochen nach der Geburt Urlaub machen. Die KK bezahlt." Leider gab es keine weiteren Informationen. Ist Ihnen hierzu etwas bekannt? Vielen Dank für Ihre Antwort Mit freundlichem Gruß Dany

Mitglied inaktiv - 28.06.2002, 07:35



Antwort auf: Urlaub des Vaters vor/nach der Geburt

Liebe Dany, wenn er normal Urlaub einreicht, ist er weiter versichert, eben, wie in jedem Urlaub. Aber sonst gibt es höchstens einen oder zwei Tage Sonderurlaub vom AG. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.06.2002



Antwort auf: Urlaub des Vaters vor/nach der Geburt

Schön wär`s! Aber warum sollte die Krankenkasse den Jahresurlaub eines jungen Vaters finanzieren? Oft gibt der Arbeitgeber einen oder zwei Tage Sonderurlaub, hat aber nichts mit der Krankenkasse zu tun!

Mitglied inaktiv - 28.06.2002, 17:30



Antwort auf: Urlaub des Vaters vor/nach der Geburt

ich kann mir vorstellen, dass dieser "Urlaub" sich auf die Haushaltsführung behzieht. Wenn es der Mutter aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, den Haushalt zu führen, kann u.U. der Vater dafür bei seinem AG unbezahlten Sonderurlaub beantragen - von der KK (soweit diese das genehmigt) bekommt er dann einen Ersatz für den Verdienstausfall (allerdings bin ich mir nicht sicher, in welcher Höhe). Du müssest aber auf jeden Fall ZUERST bei deiner Krankenkasse einen Antrag auf Haushaltshilfe stellen. Begründet werden kann dieser Antrag auch mit einem ärztlichen Attest. Erst wenn der Antrag durch die Kasse genehmigt ist, den Sonderurlaub beim AG festmachen (man kann ja vorher schon anfragen). Sonst stehst du am Ende zwar mit Männe an der Seite aber ohne Kohle in der Tasche da, Alles Gute Viviane

Mitglied inaktiv - 28.06.2002, 20:21



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