Frage: Urlaub bis zum Mutterschutz

Hallo Frau Bader, ich hätte da mal eine Frage. Ich bin jetzt in der 14. Woche schwanger und werde laut Ärztin am 27. Augsut 2006 entbinden :o) Nun meine Frage, mein Chef hat sich schon rausgesucht das ich etwa ab dem 14. Juli im Mutterschutz gehe. Da ich seit über einem Jahr auf 400 € Basis (12,5 Std./Woche)arbeite und somit 20 Tage Urlaub im Jahr habe, würde es mich interessieren, wieviele Urlaubstag mir bis zum Mutterschutz zustehen würden?! Mit meinen Chef kann ich darüber ohne klare Antwort nicht kommen, da er schon mal eine Kollegin um ihre Urlaubstage betrogen hat! Im Voraus schon mal recht herzlichen Dank!

Mitglied inaktiv - 24.02.2006, 23:34



Antwort auf: Urlaub bis zum Mutterschutz

Hallo, Sie rechnen aus, bis in welchen Monat der Mutterschutz geht. Wenn das zB Oktober ist, müssen Sie Ihren Jahresurlaub durch 12 mal 10 nehmen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2006



Antwort auf: Urlaub bis zum Mutterschutz

Der Urlaubsanspruch errechnet sich anteilig bis Ende Mutterschutz. Grob gerechnet bist Du etwas bis Ende Oktober im Mutterschutz. D.h. Dir stehen für 10 Monate Urlaub zu, wären bei 20 Tagen/12 Monate rund 17 Tage. Gruß T.

Mitglied inaktiv - 24.02.2006, 23:38



Antwort auf: Urlaub bis zum Mutterschutz

so ungefähr hab ich mir das schon gedacht. meine Schwiegermutter meinte auch das mir 16 Tage Urlaub ca. zustehen, nur wie das genau gerechnet wird, weiß ich leider nicht :o( Aber danke für deine schnelle Antwort !

Mitglied inaktiv - 25.02.2006, 00:02



Antwort auf: Urlaub bis zum Mutterschutz

Due Brechnubng ergibt siche "relativ einfach" aus dem BErzGG. Ich unteerstelle, Du gehst nach demMuSchu direkt in die Elternzeit: Dann kann der AG für jeden VOLLEN Monat EZ den Jahresurlaub kürzen. Da Dein Muschu auf jeden fall noch in den Okt geht,steht Dir für den GANZEN Okt. der normale anteil. Jahresurlaub zu,. Entbindest Du extrem spät, und der muSchu get au8ch nur einen tag in den Nov., dann hast Du auch noch für den Nov anteilig vollen Urlaubsanspruch. Quelle: §17 BERzGG Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 25.02.2006, 19:48



Antwort auf: Urlaub bis zum Mutterschutz

ich werde auf jeden fall nach dem MuSchu in die Eternzeit gehen. dann werd ich mich nacher mal mit der Quelle befassen die du angegeben hast! Lieben Dank Nicole

Mitglied inaktiv - 25.02.2006, 20:01



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