Hallo Frau Bader,
ich befinde mich momentan im Beschäftigungsverbot und ab 16.12 beginnt mein Mutterschutz. Ich habe von diesem Kalenderjahr noch 24 Tage Resturlaub offen die nicht vergeben wurden. Laut Arbeitsvertrag kann ich diese nicht auf das nächste Kalenderjahr übertragen.
Darf ich mir den Resturlaub während meines BV auszahlen lassen?
von
opheliaaa
am 02.12.2014, 15:29
Antwort auf:
Urlaub auszahlen lassen
Hallo,
Frage ist, ob dieser Urlaub bereits genehmigt ist, in diesem Fall verfällt er. Ansonsten bleibt er bestehen, eine Auszahlung ist aber nicht möglich. Sie können den Urlaub nach der Elternzeit nehmen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.12.2014
Antwort auf:
Urlaub auszahlen lassen
Urlaubsanspruch, den du wegen BV, Mutterschutz und Elternzeit nicht mehr im lfd Jahr (und ergo auch nicht zum 31.03. des Folgejahres) nehmen konntest, darfst du nach der Elternzeit nehmen (und zwar in genau dem Jahr, wo du wieder anfängst zusätzlich zum ohnehin anteiligem Urlaub für eben dieses Jahr) und/oder im jahr danach.
von
hubbabubba
am 03.12.2014, 08:12
Antwort auf:
Urlaub auszahlen lassen
Danke für deine Antwort, aber das geht leider nicht da mein Vertrag bis dahin ausläuft.
von
opheliaaa
am 03.12.2014, 12:24