Urlaub - Schwangerschaft - Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaub - Schwangerschaft - Mutterschutz

Hallo Frau Bader, ich war in der Schwangerschaft länger krankgeschrieben. Mein AG kündigt mich sofort nach dem Mutterschutz. Er möchte mir den Urlaubsanspruch, seit dem ersten Tag der Krankheit bis Ende Mutterschutz nicht auszahlen, da ich ihn ja in natura sowieso nicht hätte nehmen können, wegen meiner Krankheit. Ist dies rechtens? Kathi

Mitglied inaktiv - 25.01.2008, 16:47



Antwort auf: Urlaub - Schwangerschaft - Mutterschutz

Halo, auch ohne EZ haben Sie bis vier Mo. nach der EZ Kündigungsschutz. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.01.2008



Antwort auf: Urlaub - Schwangerschaft - Mutterschutz

Kündigungsschutz hast Du bis 4 Monate nach der Geburt, sooo schnell kann er also gar nicht kündigen :-) Der Urlaub steht Dir zu, auch wenn Du ihn bisher wg. Krankheit nicht nehmen konntest. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 25.01.2008, 17:46



Antwort auf: Urlaub - Schwangerschaft - Mutterschutz

Hi, danke für die Antwort. Kannst Du mir sagen, ob ich einen Anspruch auf Auszahlung des Urlaubs habe, wenn ich für den Rest der Zeit in der der ich noch angestellt bin, krankgeschrieben bin. Gilt das mit dem Kündigungsschutz nach der Elternzeit auch wenn der AG Insolvenz angemeldet hat? Und weißt Du evtl. ob mir eine Abfindung zusteht, auch bei Insolvenz? Kathi

Mitglied inaktiv - 25.01.2008, 18:16



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