Hallo Frau Bader,
ich war in der Schwangerschaft länger krankgeschrieben. Mein AG kündigt mich sofort nach dem Mutterschutz. Er möchte mir den Urlaubsanspruch, seit dem ersten Tag der Krankheit bis Ende Mutterschutz nicht auszahlen, da ich ihn ja in natura sowieso nicht hätte nehmen können, wegen meiner Krankheit. Ist dies rechtens?
Kathi
Mitglied inaktiv - 25.01.2008, 16:47
Antwort auf:
Urlaub - Schwangerschaft - Mutterschutz
Halo,
auch ohne EZ haben Sie bis vier Mo. nach der EZ Kündigungsschutz.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.01.2008
Antwort auf:
Urlaub - Schwangerschaft - Mutterschutz
Kündigungsschutz hast Du bis 4 Monate nach der Geburt, sooo schnell kann er also gar nicht kündigen :-)
Der Urlaub steht Dir zu, auch wenn Du ihn bisher wg. Krankheit nicht nehmen konntest.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 25.01.2008, 17:46
Antwort auf:
Urlaub - Schwangerschaft - Mutterschutz
Hi,
danke für die Antwort. Kannst Du mir sagen, ob ich einen Anspruch auf Auszahlung des Urlaubs habe, wenn ich für den Rest der Zeit in der der ich noch angestellt bin, krankgeschrieben bin. Gilt das mit dem Kündigungsschutz nach der Elternzeit auch wenn der AG Insolvenz angemeldet hat? Und weißt Du evtl. ob mir eine Abfindung zusteht, auch bei Insolvenz?
Kathi
Mitglied inaktiv - 25.01.2008, 18:16