Hallo,
ich habe eine Frage zu meinem Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes:
Bekomme ich auch die Urlaubstage die während der 6 Wochen vorher und acht Wochen nach der Geburt anfallen?
Also, wenn ich Ende Dezember ET habe, bekomme ich dann auch noch Urlaubstage aus Jan/Feb. 2009??? Und könnte ich die dann schon vor Beginn Mutterschutz nehmen , also quasi jetzt?
Vielen Dank,
talimee
Mitglied inaktiv - 09.09.2008, 16:08
Antwort auf:
Urlaub Mutterschutz
Hallo,
Sie haben Urlaubsanspruch bis zum Ende des Monats, in dem der Mutterschutz endet.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.09.2008
Antwort auf:
Urlaub Mutterschutz
Das BEEG sagt:
nur für VOLLE Monate Elternzeit kann der Urlaub gekürzt werden.
Also. für jeden Monat, in den auch nur 1 tag des MuSchu fällt hat man VOLLEN Urlaubsanspruch.
Bei ET im Dez. dürfte bis mind Feb also voller Urlaubsanspruch bestehen.
ABER: der Urlaubs aus 2009 muß NICHT im Jahr 2008 gewährt werden, auch nicht bei SS!
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 09.09.2008, 21:45