Frage: Urlaub Mutterschutz

Hallo, ich habe eine Frage zu meinem Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes: Bekomme ich auch die Urlaubstage die während der 6 Wochen vorher und acht Wochen nach der Geburt anfallen? Also, wenn ich Ende Dezember ET habe, bekomme ich dann auch noch Urlaubstage aus Jan/Feb. 2009??? Und könnte ich die dann schon vor Beginn Mutterschutz nehmen , also quasi jetzt? Vielen Dank, talimee

Mitglied inaktiv - 09.09.2008, 16:08



Antwort auf: Urlaub Mutterschutz

Hallo, Sie haben Urlaubsanspruch bis zum Ende des Monats, in dem der Mutterschutz endet. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.09.2008



Antwort auf: Urlaub Mutterschutz

Das BEEG sagt: nur für VOLLE Monate Elternzeit kann der Urlaub gekürzt werden. Also. für jeden Monat, in den auch nur 1 tag des MuSchu fällt hat man VOLLEN Urlaubsanspruch. Bei ET im Dez. dürfte bis mind Feb also voller Urlaubsanspruch bestehen. ABER: der Urlaubs aus 2009 muß NICHT im Jahr 2008 gewährt werden, auch nicht bei SS! Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 09.09.2008, 21:45



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