Frage: Urlaub & Elternzeit & Abpumpen

Guten Abend Frau Bader... Bin verzweifelt! Seit Anfang Januar arbeite ich Vollzeit in einer Krippe. Für 2 Monate werde ich Elternzeit nehmen (Juni & Juli ) Unser kleiner ist grad 6 Monate geworden! Ich stille ihn voll (er kam auch 6 Wochen früher ) das hatte ich vor dem Einstieg auch gesagt. Wohne ca 15 km entfernt und pumpe 2 mal in der Arbeit ab... einmal davon früh und einmal mittags in meiner Pause... (jeweils 30 min.) Nun nervt es anscheinend den Kollegen. Welche es der Leiterin gesagt haben (davon wusste ich nichts. Hab es sogar so angepasst zb wenn die Kinder grad essen ) Anstatt mir was zu sagen (typisch ) ist direkt Jemand von der Geschäftsstelle gekommen und hat gesagt ich darf nicht abpumpen laut Gesetz nur Stillen. Wohne aber ca 15 km entfernt und das Kind nimmt nur noch die Flasche (komplett nur Muttermilch) Meine Frage, stimmt das? Darf ich nicht abpumpen? Ausserdem hab ich für Juni & Juli Elternzeit beantragt und habe zu dem noch Urlaub vom letzten Jahr (Beschäftigungsverbot & Mutterschutzzeit, daher noch der Urlaub ) Dazu kam ich könne nicht 100% da sein. Bin eine Belastung da ich abpumpe (was ich eigentlich nicht darf) und dann noch Urlaub & Elternzeit habe. Deshalb soll ich in Elternzeit gehen... Genauso hab ich es alles zu hören bekommen! Hat man denn da keine Rechte? Anstatt es mir auch vorher zu sagen,(die Leiterin oder Kollegen ) kommt direkt so etwas von ganz oben... Vielen lieben Dank im Voraus, wenn sie mich beraten bez. was für Rechte man in solchen Fällen hat!! VG, Chrissi

von Chrisi81 am 21.02.2017, 19:33



Antwort auf: Urlaub & Elternzeit & Abpumpen

Hallo, 1. Die Stillpausen, zweimal 30 Minuten, stehen Ihnen zu, wohl gemerkt während der bezahlten Arbeitszeit 2. Das mit der Elternzeit verstehe ich nicht. Sie waren zwei Monate Elternzeit und sind jetzt Vollzeit wieder da, in dieser Zeit pumpen sie ab. Wo ist das Problem? Kein Arbeitgeber kann sie zwingen, in Elternzeit zu gehen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.02.2017



Antwort auf: Urlaub & Elternzeit & Abpumpen

Hallo, was man versucht Dir da einzureden ist Quatsch. 1.) Du kannst Deine "Still"zeit auch zum Abpumpen verwenden, das bleibt Dir überlassen. 2.) Wenn man unbedingt möchte dass Du STILLST, dann mache darauf aufmerksam dass Du MINDESTENS 2x 30 min zusätzlich Pause machen darfst zu Stillen. Wenn Du länger brauchst: auch das darf sein und ist voll bezahlt. Wenn Du jetzt also für die 15 KM je 20 min Fahrt zzgl. 20 min stillen rechnest: dann hättest Du eben 2x 60 min zusätzliche Stillpause wenn Dein AG das so ausdrücklich wünscht...und das voll bezahlt, geht von der tgl. Arbeitszeit ab. 3.) Daraus folgt, dass es dem AG wohl doch lieber ist, wenn Du abpumpst. Ob sich da Kollegen gestört fühlen ist nicht Dein Problem. leg Dir eine dicke haut zu! Es ist betrüblich genug wenn man in einer Einrichtung für (Klein) Kinder ein Problem mit Stillen/Abpumpen/Muttermilch hat. 4.) Was ich machen würde: ich würde fragen, ob man nicht einen Termin zusammen mit der Aufsichtsbehörde macvhen möchte um die Rechte des AN und des AG zu diskutieren und ebenfalls dort nochmals zu besprechen welche genaue Belastung Du für den AG bist. Das wird man sicher nicht wollen. Zudem würde ich darum bitten, dass man Dir schriftlich mitteilt was genau zur ungesetzlichen Belastung des AG führt. Sag ihnen dass Du die Beschwerden gerne schriftlich hättest, ansonsten könntest Du nicht darauf eingehen. Das wird man nicht tun. :-) Wenn Du als Belastung gesehen wirst, dann scheint die Organisation des AG nicht zu passen, da er die gesetzlichen Bestimmungen des MuSchG und des BEEG einhalten muss. DAS würde ich freundlich lächelnd entgegnen :-) Fazit: Lass Dir keinen Druck machen, es ist schade genug dass eine Krippe so unverständig ist was die Bedürfnisse von Babies angeht! Alles Gute Désirée

von desireekk am 21.02.2017, 19:57



Antwort auf: Urlaub & Elternzeit & Abpumpen

zu 2) Es geht natürlich nicht an, dass die stillende Mutter auf bezahlte Arbeitszeit auch noch nach Hause fährt. Das gibt § 7 MuSchG nun nicht her, auch bei gutwilliger Interpretation nicht. Sie kann aber den Säugling zu sich in den Stillraum kommen lassen und ihn dort stillen.

Mitglied inaktiv - 21.02.2017, 20:04



Antwort auf: Urlaub & Elternzeit & Abpumpen

Nun, aber wenn der AG darauf besteht? So liest es sich zumindest :-) Natürlich "geht das nicht", aber wenn mein AG mir gesagt hätte, dass ich stillen MUSS und nicht Abpumpen darf, dann hätte ich eben genau DIESE Rechnung mal kurz aufgemacht und mir eben genau auch das schriftlich geben lassen. OK, Benzinkosten hätte ich selbst getragen (müssen), aber mei... LG D

von desireekk am 21.02.2017, 20:08



Antwort auf: Urlaub & Elternzeit & Abpumpen

Es ist alles in § 7 MuSchG gegelt. Zweimal 30 min Stillpause pro Tag werden dir als bezahlte Arbeitszeit gewährt, solange das Kind im ersten Lebensjahr ist. Ich würde mir an deiner Stelle eine Broschüre zum Mutterschutzgesetz besorgen oder/und die Auskunft der Aufsichtsbehörde einholen und dann mit diesen Informationen um ein freundliches klärendes Mitarbeitergespräch mit der Geschäftsstelle und der Kita-Leitung bitten. Wenn du es dir zutraust, gehst du alleine hin. Wenn du möchtest, kannst du auch die Aufsichtsbehörde um Unterstützung/Kontaktaufnahme zum AG bitten. Hoffentlich kriegst du deine Emotionen vorher noch in Griff - du solltest nicht so "geladen" in solch ein Gespräch gehen. Sonst kommt das irgendwann später wie ein Bummerang wieder zurück, auch wenn du jetzt Recht bekommen solltest.

Mitglied inaktiv - 21.02.2017, 20:10



Antwort auf: Urlaub & Elternzeit & Abpumpen

Stillen heißt, dass sie den Säugling in den Stillpausen an die Brust legt. Es heißt nicht auch noch, dass sie dazu nach Hause fahren darf und der AG die Fahrzeit bezahlt. Fürs echte Stillen sind die Pausen gedacht. Abpumpen ist eine akzeptierte Notlösung. Mit der Idee bist du leider auf dem Holzweg. Die Regelungen sind schon sehr großzügig, aber alles hat auch eine Grenze.

Mitglied inaktiv - 21.02.2017, 20:13



Antwort auf: Urlaub & Elternzeit & Abpumpen

Nun, da bin ich nicht so ganz bei dir.... Ich glaube nicht, dass das Abpumpen nicht dem "Stillen" entspricht. ich habe immer VZ gearbeitet, hatte nie EZ, arbeitet 100 km von Zuhause entfernt. ... und trotzdem wurden beide Kinder über 6 Monate "voll gestillt". = sie wurden beide ausschließlich mit (meiner) Muttermilch ernährt. Die Stillpausen habe ich dazu genutzt um die Ernährung meiner Kinder sicherzustellen durch Verfügungstellen der Muttermilch. Ob nun die Direktaufnahme des Kindes hierzu notwendig ist wage ich stark zu bezweifeln. Ansonsten dürften Mütter die "nur" abpumpen ja nicht mehr unter das MuSchG fallen wenn es z. B. um gefährliche Chemikalien geht... Gruss D P. S. bei den "Grenzen" bin ich übrigens absolut bei Dir und habe damals längst nicht alle Zeiten genutzt die ich theoretisch hätte haben können, etc.

von desireekk am 21.02.2017, 20:56



Antwort auf: Urlaub & Elternzeit & Abpumpen

Vielen Dank für Eure Antworten! Wenn ich nach Hause fahren würde dann bräuchte ich mehr Zeit. Daher pumpe ich 2 mal jeweils 30 min ab. Es wurde auch erwähnt der kleine soll gebracht werden. Das sind auch 2 mal 30 km. Ausserdem würde ich da auch diese Zeit brauchen... Eigentlich geht es darum das meine "extra Pause' die Kollegen nerven. Und sie das nicht dulden müssen. Meinen Urlaub auch nicht und die Elternzeit wäre die beste Lösung für den Rest... Aber ich kann nicht aus Finanziellen Gründen jetzt noch Elternzeit nehmen. Mein Mann hat diese schon mit Elterngeld beantragt. Sein Arbeitgeber akzeptiert keine Änderung... Es ist so, das Personalmangel herrscht in der Krippe wo ich arbeite. Und sie brauchen Vollzeitkräfte die 100 Prozent da sind. . Ich bin es nicht. Pumpe ab. Habe Resturlaub vom letzten Jahr und werde Juni - Juli in Elternzeit gehen..... Vielen Dank für eure Tips & Antworten!

von Chrisi81 am 21.02.2017, 20:58



Antwort auf: Urlaub & Elternzeit & Abpumpen

Eben weil es manchem AG nicht passt, gibt's ja diese Gesetze... damit die mit Schwangeren und Stillenden nicht nur machen was Ihnen passt ;-)

Mitglied inaktiv - 21.02.2017, 21:00



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Es ist dir überlassen, wie die Milch zum Baby kommt. Entweder du pumpst oder er wird dir gebracht - das ist allein deine Privatangelegenheit. Viel Glück mit dem Arbeitgeber.

Mitglied inaktiv - 21.02.2017, 21:02



Antwort auf: Urlaub & Elternzeit & Abpumpen

Theoretisch könnte sie aber auch ein BV bekommen. Ich erachte es nämlich als fraglich das ein Säugling dann in eine KiTa gebracht werden darf weil die Mutter nur dort vor Ort stillen darf statt abzupumpen. Wenn eine Mutter das für sich als eigens Risiko in Kauf nimmt weil sie zB ältere Geschwisterkinder mit Kind abholt ist das deren Ding. Wenn aber eine AG seien Mitarbeiterin dazu zwingt das das Kind in die KiGa gebracht wird dürfte die Sache anders aussehen. Nur mal so als anderer Gedankenweg. So oder so gilt auch abpumpen als "stillen". Und entsprechend stehen der Mutter die Stillzeiten zu wenn sie diese nutzen will. Kann man auch hier in der Zusammenfassung lesen: http://www.bfr.bund.de/cm/343/stillen_und_berufstaetigkeit.pdf

Mitglied inaktiv - 21.02.2017, 21:41



Antwort auf: Urlaub & Elternzeit & Abpumpen

Die anderen haben ja z.T. schon richtige Auskunft gegeben - tatsächlich hast Du aber noch mehr Rechte: Still- bzw. Pumpzeiten sollen MINDESTENS 2x 30 min. gegeben werden, und die Pausenzeit ist zu Deiner Erholung da - nicht zum Abpumpen.

von Andrea6 am 21.02.2017, 21:53



Antwort auf: Urlaub & Elternzeit & Abpumpen

Da kommt nochmal eine sehr kuriose Vorstellung von der Stillpause. Lest doch einfach mal den Gesetzestext! Da steht: "die zum Stillen erforderliche Zeit ..." und das ist keine Erholungspause, sondern eine Stillpause. Und wenn man nicht stillt, sondern abpumpt, dann ist das eben die Stillpause zum Abpumpen. Erholungspausen gibt es spätestens nach 6 Stunden ganz regulär für alle. Stillende bekommen keine zusätzlichen Erholungspausen, sondern nur die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber 2 x täglich 30 min (für einen Vollzeitjob).

Mitglied inaktiv - 21.02.2017, 22:11



Antwort auf: Urlaub & Elternzeit & Abpumpen

...sondern Tatsache: "Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben" - Abpumpen ist hier vom Zeitbedarf dem Stillen gleichzusetzen. Das Stillen bzw. Abpumpen geschieht in der (bezahlten) Arbeitszeit, die gesetzlich vorgeschriebene Pause muß dafür logischerweise nicht verwendet werden.

von Andrea6 am 21.02.2017, 22:28



Antwort auf: Urlaub & Elternzeit & Abpumpen

So sehr ich Deinen AG verstehe... es ist nun mal so das Gesetze einzuhalten sind. Ob Kollegen das "gut" finden oder nicht kann und muss Dir einfach egal sein. Bitte lege Dir ein dickes Fell für die kommenden Monate zu. NIEMAND hat Dir reinzureden ob und wie Du stillst. Und schon 3x nicht wenn das Gesetz dies sogar noch unterstützt (zumindest im ersten LJ) Als AG muss ich IMMER einen Puffer in der Einsatzplanung haben/einbauen. Wenn ich das nicht tue dann plane ich falsch als AG. Ich leite lange Jahre Teams, ich weiss wovon ich rede. Gruß D

von desireekk am 21.02.2017, 23:13



Antwort auf: Urlaub & Elternzeit & Abpumpen

Hallo, 1. Die Stillpausen, zweimal 30 Minuten, stehen Ihnen zu, wohl gemerkt während der bezahlten Arbeitszeit 2. Das mit der Elternzeit verstehe ich nicht. Sie waren zwei Monate Elternzeit und sind jetzt Vollzeit wieder da, in dieser Zeit pumpen sie ab. Wo ist das Problem? Kein Arbeitgeber kann sie zwingen, in Elternzeit zu gehen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.02.2017



Antwort auf: Urlaub & Elternzeit & Abpumpen

Vielen Dank Frau Bader, Das Kind ist im August 2016 geboren. Ich nehme Elternzeit Juni & Juli 2017. Im Anschluss ist die Einrichtung zu. Also im August für 3 Wochen... Das Problem (für Leitung & Träger) ist das ich jetzt arbeite seit Januar und dann wieder weg bin für die Elternzeit. Also heißt es ich denke nur an mich und nicht an den Arbeitgeber. Es gibt Personalmangel. Und ich bin eine Kraft die wegen dem Abpumpen nicht 100% da ist. Ausserdem mit dem Urlaub vom letzten Jahr (Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, deshalb hab ich noch Urlaub von 2016 ) bin ich eine Belastung. Wenn ich nicht zu 100% da bin soll ich in einer anderen Einrichtung. Oder besser wenn ich mit abpumpen & stillen so belastet bin soll ich besser in Elternzeit gehen den Urlaub komplett nehmen und nach der Elternzeit anfangen.(im September ) Es belastet mich weil man versucht mir einzureden ist leiste so nichts und belaste den Rest der sowieso schon wegen dem Personalmangel gestresst ist!! Ach so und es hieß wie konnte ich nur Elternzeit zu meinem Gunsten beantragen vorm Sommer. Ich dachte in den ersten 3 Jahren hat man das Recht, oder? Habe nur die 2 Monate (Juni 2017 - Juli 2017) Nein zwingen können die mich nicht, mit Elternzeit nehmen, aber mir die Psyche kaputt machen mit dem Druck leider:( Was kann ich tun? VG & Dankeschön

von Chrisi81 am 23.02.2017, 16:33



Antwort auf: Urlaub & Elternzeit & Abpumpen

Das Problem ist, sie sagen ich dürfe lt Gesetz stillen während der Arbeitszeit aber nicht abpumpen...

von Chrisi81 am 23.02.2017, 17:03



Antwort auf: Urlaub & Elternzeit & Abpumpen

Diese Frage kann man bei der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz eindeutig klären lassen und sich dann danach richten.

Mitglied inaktiv - 23.02.2017, 22:23



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