Frage: Uraubsanspruch

Hallo, Ich bin noch recht am Anfang der SS und hoffe das nichts schief geht. Ich habe eine Beschäftigung von 28 Std die Woche und 28 Tage Urlaub im Jahr. Ich werde voraussichtlich ab dem 01.08.2011 in den Mutterschutz gehen und möchte danach auch erstmal in Elternzeit gehen. Wieviel Urlaub habe ich dann noch in diesem Jahr? Wird das anteilig aufs Jahr gerechnet, also nur für 7 Monate oder wie läuft das dann? vielen Dank für die Antwort. Lg netti

Mitglied inaktiv - 16.01.2011, 00:20



Antwort auf: Uraubsanspruch

Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.01.2011



Antwort auf: Uraubsanspruch

Urlaub gibts bis zum Ende des Mutterschutz. Bei dir also bis November! Macht: 28 (Jahresurlaub) : 12 (Monate) = 2,33 pro Monat 2,33 x 11 (November) = 25,67 = (ab 0,5 wird aufgerundet) 26 Tage Urlaub in 2011 Gruß Sabine

Mitglied inaktiv - 16.01.2011, 10:40