Hallo,
folgende Frage habe ich:
Besteht während der Zeit des Mutterschutzes - d.h. bis 8 Wochen nach
Entbindungstermin - Urlaubsanspruch? Konkret hieße das für mich, mein
Mutterschutz läuft aus am 02.08.2002, besteht dann für mich bis
einschl. Juli 2002 Urlaubsanspruch? d.h. bei 30 Tagen Urlaub im Jahr,
7 mal 2,5 Tage? Oder läuft der Urlaubsanspruch nur bis zum
Geburtstermin?
Im Voraus vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe!!!!
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Gruß
Kirsten Orban
Mitglied inaktiv - 18.01.2002, 10:31
Antwort auf:
Uraubsanspruch während Mutterschutz
Liebe Kirsten,
man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nach §17, Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.01.2002