Hallo Frau Bader, ich hatte mich ja letztens schonmal bei ihnen gemeldet wegen der insolvenz in der Firma wo ich arbeite. Heute haben alle Ihre Kündigung zum 30.08.2006 erhalten. Ich als schwangere bekomme in den nächsten Tagen eine Unwiderrufliche Freistellung(unbezahlt) ab 01.09.2006!!! Ich kann mich dann angeblich normal Arbeitslos melden wie alle anderen. Es wären dann noch 6 Wochen bis zum Mutterschutz. Bekomme ich Mutterschaftsgeld in Höhe vom Arbeitslosengeld? Hab ja die ganze Zeit davor gearbeitet. Im Mutterschutzgesetz hab ich etwas darüber gelesen das im Falle einer Kündigung während der Schwangerschaft der Bund den Betrag den sonst der Arbeitgeber zum Mutterschutzgeld zahlen würde übernimmt, Rest dann die Krankenkasse. Desweiteren Frage ich mich warum nicht der Weg über die Aufsichtsbehörde gegangen wird die einer Kündigung zustimmen müsste??? Ist das alles Rechtens? Wo kann ich mich beraten lassen? Danke für Informationen!!! mFG jUSTI
Mitglied inaktiv - 31.05.2006, 22:17