Hallo,
mein Freund und ich sind zur Zeit noch nicht verheiratet und wir erwarten im Oktober unser erstes Kind. Heiraten wollen wir schon irgendwann, aber eigentlich wollten wir uns damit noch Zeit lassen.
Zur Zeit höre ich von allen Seiten, wenn wir noch nicht verheiratet sind, wenn das Kind kommt, muss mein Freund das Kind adoptieren. Weiterhin hat man mir jetzt oft gesagt, daß das Jugendamt die Vormundschaft hätte, wenn wir noch nicht verheiratet sind... Andere sagen wieder alles quatsch...
Was passiert denn genau, wenn das Kind kommt und wir sind noch nicht verheiratet? Muss mein Freund, dann wirklich sein eigenes Kind adoptieren bzw. hat das Jugendamt dann wirklich die Vormundschaft?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen,
vielen Dank,
Sabine
Mitglied inaktiv - 21.06.2002, 23:56
Antwort auf:
Unverheiratet! Was passiert nach der Geburt des Kindes...?
Liebe Lizzy,
der Vater kann das Kind beim JA anerkennen
oT
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.06.2002
Antwort auf:
Unverheiratet! Was passiert nach der Geburt des Kindes...?
Hallo!
Bei uns war die Situation die Gleiche wie bei Euch.
Eine Adoption ist nicht (mehr) nötig- der Vater muß die Vaterschaft "nur" anerkennen. Dies kann man bereits vor der Geburt des Kindes beim zuständigen Jugend- oder Standesamt erledigen. Damit wird die Rechtsbeziehung zwischen Vater und Kind hergestellt. Damit hat der Vater dann die Pflichten, jedoch noch keine Rechte, d.h. die Elterliche Sorge hat noch immer die Mutter allein. Wenn man diese teilen möchte, so muß eine Sorgerechtserklärung beim zuständigen Jugendamt abgegeben werden.Unsere Kleine (sie ist schon geboren) hat auch gleich den Familiennamen meines Freudes erhalten. Da wir ja zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet waren, mußten wir BEIDE Geburtsurkunden in die Klinik mitbringen.
Ihr könnt Euch ja sonst mal beim Jugendamt beraten lassen oder dort eine Infobroschüre anfordern...
Viel Glück noch und viel Spaß bei den Behördengängen...
Mitglied inaktiv - 23.06.2002, 23:38