Ich schließe (voraussichtig) im Januar/ Februar meine Ausbildung ab. Da ich nach dem Abschluss in ein anderes Bundesland ziehe, werde ich von meiner Firma nicht übernommen. Am 1.April habe ich ET und jetzt steh ich völlig im dunkeln welchen Anspruch ich auf finanzielle Unterstützung habe. Muss ich mich nach Ausbildungsabschluss arbeitslos melden? Welchen Betrag kann ich für die Zeit des Mutterschutzes/ Elterngeld erwarten? Ich bitte um Hilfe!?
von
Heide_Witzka
am 07.10.2015, 20:06
Antwort auf:
Unterstützung bei Arbeitslosigkeit nach abgeschlossener Ausbildung ET 01.04.16
Hallo,
grundsätzlich erst einmal muss der Vater für sie aufkommen.
Sie könnten in der Zeit ab Beendigung der Ausbildung bis zu Beginn des Mutterschutzes auch Arbeitslosengeld eins bekommen. Dann stellt sich aber die Frage, ob ihr Arbeitgeber sie übernommen hätte und Sie dies nicht wollten. Dann werden Sie möglicherweise gesperrt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.10.2015
Antwort auf:
Unterstützung bei Arbeitslosigkeit nach abgeschlossener Ausbildung ET 01.04.16
Stellt sich dem Amt die Frage warum Du umziehst und auf Arbeit verzichtest.
Ab Geburt ist der Vater des Kindes für Euch zuständig.
Elterngeld ergibt sich aus dem Durchschnittslohn der letzten 12 Monate vor Geburt. Davon 65%.
von
Sternenschnuppe
am 07.10.2015, 20:21
Antwort auf:
Unterstützung bei Arbeitslosigkeit nach abgeschlossener Ausbildung ET 01.04.16
Ich ziehe um weil ich gern beim vater des kindes wohnen möchte und er fest angestellt ist...und ich ja in dem fall "neu anfangen" kann.
von
Heide_Witzka
am 08.10.2015, 13:44
Antwort auf:
Unterstützung bei Arbeitslosigkeit nach abgeschlossener Ausbildung ET 01.04.16
Das ist menschlich verständlich. Da der Steuerzahler das aber bezahlen soll, werden Fragen kommen.
Ihr seid / werdet eine Familie, er wird dann für Dich und das Kind aufkommen müssen. Du kannst Dich arbeitslos melden, hast Ansprüche auf ALG1 bis zum Elterngeld.
Dass Du hochschwanger nicht eingestellt werden wirst ist dabei unrelevant, bewerben geht ja dennoch. So zeigst Du Deinen Willen.
von
Sternenschnuppe
am 08.10.2015, 15:57