Unterstützung bei Arbeitslosigkeit nach abgeschlossener Ausbildung ET 01.04.16

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterstützung bei Arbeitslosigkeit nach abgeschlossener Ausbildung ET 01.04.16

Ich schließe (voraussichtig) im Januar/ Februar meine Ausbildung ab. Da ich nach dem Abschluss in ein anderes Bundesland ziehe, werde ich von meiner Firma nicht übernommen. Am 1.April habe ich ET und jetzt steh ich völlig im dunkeln welchen Anspruch ich auf finanzielle Unterstützung habe. Muss ich mich nach Ausbildungsabschluss arbeitslos melden? Welchen Betrag kann ich für die Zeit des Mutterschutzes/ Elterngeld erwarten? Ich bitte um Hilfe!?

von Heide_Witzka am 07.10.2015, 20:06



Antwort auf: Unterstützung bei Arbeitslosigkeit nach abgeschlossener Ausbildung ET 01.04.16

Hallo, grundsätzlich erst einmal muss der Vater für sie aufkommen. Sie könnten in der Zeit ab Beendigung der Ausbildung bis zu Beginn des Mutterschutzes auch Arbeitslosengeld eins bekommen. Dann stellt sich aber die Frage, ob ihr Arbeitgeber sie übernommen hätte und Sie dies nicht wollten. Dann werden Sie möglicherweise gesperrt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.10.2015



Antwort auf: Unterstützung bei Arbeitslosigkeit nach abgeschlossener Ausbildung ET 01.04.16

Stellt sich dem Amt die Frage warum Du umziehst und auf Arbeit verzichtest. Ab Geburt ist der Vater des Kindes für Euch zuständig. Elterngeld ergibt sich aus dem Durchschnittslohn der letzten 12 Monate vor Geburt. Davon 65%.

von Sternenschnuppe am 07.10.2015, 20:21



Antwort auf: Unterstützung bei Arbeitslosigkeit nach abgeschlossener Ausbildung ET 01.04.16

Ich ziehe um weil ich gern beim vater des kindes wohnen möchte und er fest angestellt ist...und ich ja in dem fall "neu anfangen" kann.

von Heide_Witzka am 08.10.2015, 13:44



Antwort auf: Unterstützung bei Arbeitslosigkeit nach abgeschlossener Ausbildung ET 01.04.16

Das ist menschlich verständlich. Da der Steuerzahler das aber bezahlen soll, werden Fragen kommen. Ihr seid / werdet eine Familie, er wird dann für Dich und das Kind aufkommen müssen. Du kannst Dich arbeitslos melden, hast Ansprüche auf ALG1 bis zum Elterngeld. Dass Du hochschwanger nicht eingestellt werden wirst ist dabei unrelevant, bewerben geht ja dennoch. So zeigst Du Deinen Willen.

von Sternenschnuppe am 08.10.2015, 15:57



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Wie wird das Elterngeld bei Arbeitslosigkeit und Selbstständigkeit berechnet?

Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind noch diesen Monat. Im gesamten Jahr 2016 war ich arbeitslos (ich habe ALG II bezogen). Im Januar und Februar 2017 war ich selbstständig. Seit März habe ich eine Festanstellung. Wie wird sich nun das Elterngeld berechnen? Wird nun das Jahr 2016 veranschlagt, in dem ich gar nichts verdient habe...


Schwanger bei Arbeitslosigkeit und Selbstständigkeit

Sehr geehrte Frau Bader, Aus gesundheitlichen Gründen wurde mir von meinem Arzt empfohlen, meine Arbeitsstelle zu kündigen (starkes Mobbing). Nervlich völlig am Ende, habe ich eine Eigenkündigung gemacht. Vor einiger Zeit haben mein Mann und ich den Wunsch nach einem 2.Kind. Unsere Tochter ist im Oktober 1 Jahr geworden. Seit Juli diesen Ja...


Ausklammerung bei Arbeitslosigkeit und Krankschreibung / Beschäftigungungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich bin seit Anfang des Jahres arbeitslos (Auslauf einer befristeten Beschäftigung) und nun rel. frisch schwanger. Aufgrund meiner Vorgeschichte (bei 3 Kindern sehr frühzeitige Wehen, eine Fehlgeburt) würde mich meine Ärztin sofort ins vollständige Beschäftigungsverbot bzw. in eine Krankschreibung schicken. Hätte diese...


Elterngeldbemessungszeitraum bei Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf ALG 1

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bzgl. des Bemessungszeitraums für den Elterngeldbezug meiner Frau. Kurz zur Situation: Der prognostizierte ET war der 20.09.18. Meine Frau hat bis Ende Februar 2018 ihr Referendariat absolviert und war somit nicht sozialversichert. Darauf folgend hat sie bis 31.07. eine befristete, sozialversicheru...


Zweiter Teil der Elternzeit bei Arbeitslosigkeit möglich?

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich momentan in einer Festanstellung in einem kleinen Betrieb (weniger als 15 Mitarbeiter).Meine Tochter ist 18 Monate alt und leider sehr häufig krank. Oftmals stecken mein Mann und ich uns auch gleich noch mit an, sodass ich in den 6 Monaten, die ich nun nach einem Jahr in Elternzeit, wieder arbeite recht häufi...


Elternzeit bei Arbeitslosigkeit

Hallo sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage und zwar. Wurde mir im Januar meine Arbeitsstelle zum 31.01.19 gekündigt, kurz danach wurde bekannt dass ich bereits schwanger bin. Nun bin ich in der 33 Schwangerschaftswoche und ab 27.06.19 beginnt nun mein Mutterschutz. Geburtstermin ist der 09.08.2019, wie muss ich denn nun vorgehen ? ...


Elterngeld bei Arbeitslosigkeit während Corona-Krise

Guten Tag Frau Bader, wir wünschen uns Nachwuchs für 2021, sind uns aber unsicher aufgrund der Berechnung meines Elterngeldes. Seit November bin ich auf Stellensuche (in einer Schule oder einer Kita) und beziehe Arbeitslosengeld 1. Leider habe ich bisher kein Stellenangebot bekommen. Durch die Schul- und Kita-Schließungen wegen Corona befürchte i...


Gesetz nun beschlossen - Elterngeld bei Arbeitslosigkeit während Corona-Krise

Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte meine Frage (siehe unten) schon letzte Woche gestellt. Da ich heute gelesen habe, dass das neue Gesetz nun vom Bundestag beschlossen wurde, möchte ich meine Frage nochmal stellen... Ursprüngliche Nachricht: Guten Tag Frau Bader, ich hatte letzte Woche bereits meine Frage gestellt. Darauf haben Sie ...


Welche Leistungen stehen mir zu bei Arbeitslosigkeit vor Geburt (im Ausland)?

Liebe Frau Bader, unser Geburtstermin ist der 29.12.2020 und ich erhalte ALG I. Ab dem 17.11.2020 beginnt der Mutterschutz, so dass dann die Krankenkasse Leistungen in Höhe des ALG I übernimmt. Es ist möglich, dass wir das Kind im Außereuropäischen Ausland zur Welt bringen. Das Datum steht noch nicht fest. Frühestens wäre das der 17.10.2020, ...


Kita Gutschein bei Arbeitslosigkeit des Vaters

Guten Tag, Ich arbeite Vollzeit, mein Mann gilt als arbeitslos. 1. Besteht die Möglichkeit einen Vollzeit Kita-Gutschein ab dem ersten Lebensjahr unseres Sohnes zu bekommen obwohl mein Mann arbeitslos ist? 2. Falls nicht: gibt es zumindest das Recht auf einen Halbtags-Gutschein? 3. Kann ich ggf privat zuzahlen und einen Halbtags-Gutschein...